Robert Marschall wittert "verfassungswidriges Vorgehen" bei Bundespräsidenten-Wahl

Robert Marschall hat einen Wahlvorschlag beim Innenministerium eingebracht, jedoch ohne die gesetzlich geforderten 6.000 Unterstützungserklärungen. | Foto: privat
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GABLITZ. Wie berichtet wollen sich Robert Marschall aus Gablitz, Obmann der EU-Austrittspartei, und Adrien Luxemburg, Künstler mit Atelier in Gablitz, der Wahl zum Bundespräsidenten stellen. Der Stichtag zur Einreichung der 6.000 geforderten Unterstützungserklärungen war am vergangenen Freitag, Dienstag endet die Nachreichfrist.
Robert Marschall hat seinen Wahlvorschlag jedoch schon vergangene Woche eingebracht – zwar ohne 6.000 Unterstützungserklärungen, aber dennoch gültig, seiner Meinung nach: "Wir sind deutlich unter den 6.000 Unterstützungserklärungen. Wir wissen nicht ob es sich noch ausgeht oder nicht, aber für mich ist das nicht relevant, denn ich bin der Meinung dass wir laut Bundesverfassung keine einzige Unterstützungserklärung brauchen."

Passives Wahlrecht für alle

Gemäß der Bundesverfassung habe jeder österreichische Staatsbürger über 35 Jahren das passive Wahlrecht, führt Marschall aus. Die 6.000 nötigen Unterstützungserklärungen schreibt das Bundespräsidentenwahlgesetz vor. "Wer sagt, dass das überhaupt verfassungskonform ist was im Bundespräsidentenwahlgesetz drinnen steht? Das ist ja eben keine Verfassung sondern nur ein einfaches Gesetz", meint Marschall.

Unterstützungserklärungen "unterschlagen"?

Zudem habe er feststellen müssen, dass einige Gemeindeämter den Leuten die Unterstützungserklärungen abgenommen hätten anstatt die Unterschrift bloß zu bezeugen. "Jetzt kann man spekulieren in wievielen Fällen das noch passiert ist und wo und wieviele Unterstützungserklärungen nicht an die Kandidaten weitergeleitet wurden."

"Hürden nicht im Sinne der Verfassung!"

Zudem könne es nicht im Sinne der Bundesverfassung sein, dass, um als Bundespräsident gewählt werden zu können, "Hürden gemacht werden mit 6.000 Unterstützungserklärungen und 3.600 Euro die man zu zahlen hat, dann werden 99,999 Prozent der Österreicher ausgeschlossen." Für Robert Marschall klar verfassungswidrig: „Ich habe einen gültigen Wahlvorschlag auf Basis der österreichischen Bundesverfassung eingebracht, wenn die Behörde meint sie lehnt das ab wird uns nichts anderes überbleiben als eine Wahlanfechtung zu machen.“
Adrien Luxemburg hält sich, auf Nachfrage der Bezirksblätter, hingegen kurz und teilte via SMS mit, dass er vor Ende der Nachfrist noch nichts sagen könne.

ZUM NACHLESEN:

Gablitzer Robert Marschall will Bundespräsident werden
Luxemburg: "Dem Amt wieder Sinn geben"

Robert Marschall hat einen Wahlvorschlag beim Innenministerium eingebracht, jedoch ohne die gesetzlich geforderten 6.000 Unterstützungserklärungen. | Foto: privat
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