Arbeiterkammer erinnert: Auch Pflichtpraktikanten haben Urlaubsanspruch
Die Arbeiterkammer Tulln, die auch für den Teilbezirk Purkersdorf zuständig ist, erkämpfte 763 Euro für einen Praktikanten.
BEZIRK TULLN/REGION PURKERSDORF (red). Ein junger Mann aus dem Bezirk absolvierte ein dreimonatiges Pflichtpraktikum im Gastgewerbe. Dem Praktikanten wurden in der Endabrechnung jedoch keine Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) oder Urlaubsersatzleistungen (Abgeltung des nicht konsumierten Urlaubes) ausbezahlt.
AK erkämpfte 763 Euro
Der Praktikant wandte sich daher an die AK Tulln. „Wir haben ihn beraten, seine Ansprüche ausgerechnet und dann diese Ansprüche beim Dienstgeber eingefordert“, berichtet Bezirksstellenleiter Günter Kraft. Da der Dienstgeber nicht zahlte, wurde vom Rechtsschutzbüro NÖ West eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht St. Pölten eingebracht. Das Gericht erließ einen Zahlungsbefehl und dieser wurde vom Dienstgeber nicht beeinsprucht. „Der Praktikant erhielt somit eine Nachzahlung von 763 Euro“, so Kraft.
„Ferienzeit ist Praktikumszeit und unsere Botschaft an mögliche Betroffene ist: Auch PraktikantInnen haben Anspruch auf Urlaub und Urlaubsentschädigung.“
Halbjahresbilanz 2016
Die Halbjahresbilanz 2016 der Arbeiterkammer Tulln inklusive dem Teilbezirk Purkersdorf:
Beratungen: 843
Interventionen beim Arbeitgeber: 68
Kostenloser Rechtsschutz: 27
Außergerichtlich eingebracht: 110.826 Euro
Gerichtlich eingebracht: 73.314 Euro
Insolvenzvertretung: 557.528 Euro
Gesamt: 741.668 Euro
Im ersten Halbjahr 2016 forderte die AK Tulln für 68 ArbeitnehmerInnen ausstehende Löhne und Gehälter ein. „Leider haben es einige Arbeitgeber auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen“, sagt Bezirksstellenleiter Günter Kraft. Für die ArbeitnehmerInnen des Bezirks konnten 184.140 Euro an Entgeltnachzahlungen erreicht werden. Weiters wurden 557.528 Euro für 75 ArbeitnehmerInnen aus 18 insolventen Betrieben gesichert.
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