ÖAAB startet Förderinitiative für Lehrlinge

Die ÖAAB-Bezirksobleute Max Oberleitner (Perg), Wilfried Kellermann (Rohrbach), Elisabeth Manhal (Linz Stadt), Josef Rathgeb (Urfahr-Umgebung) und Ernst Brandstetter (Freistadt) starten eine Lehrlingsinfo-Kampagne (v. l.). | Foto: ÖAAB
  • Die ÖAAB-Bezirksobleute Max Oberleitner (Perg), Wilfried Kellermann (Rohrbach), Elisabeth Manhal (Linz Stadt), Josef Rathgeb (Urfahr-Umgebung) und Ernst Brandstetter (Freistadt) starten eine Lehrlingsinfo-Kampagne (v. l.).
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BEZIRK. Eine Infokampagne für Lehrlinge im Mühlviertel startet der ÖAAB, um auf Förderungen wie Pendlerzuschlag bei Freifahrt aufmerksam zu machen. Der ÖAAB-OÖ konnte mit einem Präzedenzfall für rechtliche Klarheit unter den Finanzämter sorgen. Bisher entgingen den betroffenen Lehrlingen bis zu 290 Euro Steuergutschrift im Jahr, wenn die Finanzämter dies ablehnten.

Präzedenzfall sorgte für Klarheit

Michael Höss pendelt seit 2 Jahren täglich 22 Kilometer von Gallneukirchen nach Linz in eine Bankstelle. Bei der Arbeitnehmerveranlagung wollte der Lehrling den Pendlerzuschlag geltend machen und folgte der Anleitung des ÖAAB-Lehrlings­folders. Doch der Pendlerzuschlag wurde vom Finanzamt Freistadt/Rohrbach/Urfahr abgelehnt, weil der Lehrling auf seinem gesamten Arbeitsweg eine Freifahrtsmöglichkeit hat. Michael bat daraufhin den ÖAAB um Hilfe.
ÖAAB-Servicereferent AK-Vorstand Max Oberleitner berief gegen den Bescheid des Finanzamtes, da das Jugendticket nicht kostenlos ist und in anderen Bezirken der Pendlerzuschlag in derartigen Fällen gewährt wurde. Michael Höss bekam nun dank der Hilfe des ÖAAB Recht und vom Finanzamt fast 200 Euro für das Arbeitsjahr 2013 und 2014 nachbezahlt.
Der bundesweite Fachbereich des Finanzministeriums stellte rechtlich klar, dass Lehrlinge für ihre Freifahrt einen Kostenbeitrag an das Familienministerium leisten und deshalb einen Pendlerzuschlag erhalten, wenn sie mittels Abfrage des Pendlerrechners generell Anspruch auf das Pendlerpauschale und den Pendlereuro haben. Wer nämlich weniger als 1.200 Euro brutto verdient und keine Lohnsteuer bezahlt, erhält als Pendler 18 Prozent der geleisteten Sozialversicherungsbeiträge als Negativsteuer bis zur maximalen Steuergutschrift von 400 Euro pro Jahr. Der Pendlerzuschlag gebührt neben Lehrlingen auch Teilzeitkräften.

Da nicht auszuschließen ist, dass es noch andere Finanzämter in Oberösterreich gibt, die den Pendlerzuschuss für Lehrlinge ablehnen, sorgte der ÖAAB auch dafür, dass alle Finanzämter unseres Bundeslandes auf diesen Präzedenzfall und die aktuelle Rechtsauslegung des Fachbereiches aufmerksam gemacht wurden.
Die Mühlviertler ÖAAB-Bezirksobleute Josef Rathgeb (Urfahr-Umgebung), Wilfried Kellermann (Rohrbach), Ernst Brandstetter (Freistadt), Max Oberleitner (Perg) und Elisabeth Manhal (Linz) bedanken sich bei Michael dafür, dass er die Courage hatte, sich gegen den Bescheid des Finanzamtes mit Hilfe des ÖAAB zu wehren. Außerdem beschlossen die Arbeitnehmervertreter auch heuer wieder eine Lehrlingsinitiative, um die Jugendlichen auf ihre Fördermöglichkeiten hinzuweisen.

Nähere Infos im ÖAAB-Lehrlingsfolder, der unter www.ooe-oeaab.at unter der Rubrik Service downzuloaden ist.

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