Motorradverkehr wird immer mehr zur Belastung

Foto: Perl

Manche der zahlreichen durch den Motorradlärm geplagten Bewohner unseres Bezirkes werden die Ankündigungen und Aussagen von Bezirkshauptmann Geisler und Bezirkspolizeikommandant Lorenz wieder mit neuer Hoffnung erfüllen. Die Bemühungen sind zu respektieren, geht es doch um eine im Grunde recht überflüssige, trotzdem die Lebensqualität von Tausenden verringernde und sogar krankmachende Lärmquelle.

Ein Satz allerdings sorgt für Irritation und Zweifel an den versprochenen Vorhaben: Es seien einfach zu viele Motorräder unterwegs, und dagegen könne die Behörde nichts machen, heißt es in dem Artikel. Auf eine meiner Nachfragen bei der BH Reutte habe ich vor rund einem Jahr folgende Information erhalten:

Nach der Bestimmung des § 43 der Straßenverkehrsordnung 1960 hat die Behörde zur Fernhaltung von Gefahren oder Belästigungen, insbesondere durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe, wenn und insoweit es zum Schutz der Bevölkerung oder der Umwelt oder aus anderen wichtigen Gründen erforderlich ist, durch Verordnung für bestimmte Gebiete, Straßen oder Straßenstrecken für alle oder für bestimmte Fahrzeugarten oder für Fahrzeuge mit bestimmten Ladungen dauernde oder zeitweise Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverbote zu erlassen hat. Bei der Erlassung solcher Verordnungen ist einerseits auf den angestrebten Zweck und andererseits auf die Bedeutung der Verkehrsbeziehungen und der Verkehrserfordernisse Bedacht zu nehmen.

 Die auf § 43 der Straßenverkehrsordnung 1960 beruhenden Verkehrsmaßnahmen (zB Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen) müssen nach der Rechtsprechung der Höchstgerichte erforderlich und nicht bloß zweckmäßig sein. Die Erforderlichkeit der Maßnahmen ist dabei amtswegig von der Behörde auf Grund der örtlichen und verkehrsmäßigen Gegebenheiten des betreffenden Straßenabschnittes fach- und sachgemäß festzustellen.  (Zitat Ende)



Diese Beschränkungen seien natürlich nicht so einfach und willkürlich umzusetzen, wird darin weiter betont, aber: es gäbe jedenfalls diverse gesetzliche (!) Möglichkeiten, zumindest einmal zu erreichen, dass unsere Straßen (Gaichtpass, Hahntennjoch, Stanzach-Namlos-Berwang, Tannheimer Tal, Lechtal . . . .) NICHT als Renn- und Trainingsstrecken für Möchtegern-Agostinis missbrauchbar wären! Sinngemäß werden sie nämlich in deutschen Biker-Foren im Internet als solche angepriesen und beworben!
Nicht die friedlich und niedertourig dahinschnurrenden, Tempolimits beachtenden Motorradfahrer sind das Hauptproblem, sondern vor allem die hochtourigen Raser, egal ob einheimische oder deutsche.

Als Laie in juristischen Angelegenheiten erwarte ich mir mit vielen anderen Betroffenen schon, dass zumindest bereits bestehende gesetzliche Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Dass sich auch nur eine politische Partei dieses Problems annimmt, ist derzeit nicht zu erwarten, obwohl verschiedene gesetzliche Anpassungen in diesem Bereich dringendst notwendig wären. Dabei geht es schon lange nicht mehr um Einzelinteressen, sondern um ein viel zu viele Einheimische belastendes Problem. Und darüber hinaus sollten auch die Aussagen zahlreicher Gäste und Urlauber nicht übersehen werden, die sich zunehmend kritisch über den Verkehrslärm äußern, den sie z. B. beim Wandern auf dem Lechweg oder im schönen Tannheimer Tal aushalten müssen.

Den Verantwortlichen, die sich in dem genannten Bericht durchaus gewillt und bereit zeigen, sich in dieser Problematik zu engagieren, ist jedenfalls entsprechendes Durchhaltevermögen und weiterhin ausreichend Energie zu wünschen!

Karl-Heinz Pohler
6671 Weißenbach am Lech

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.