In der Diskussion um das Asywerberheim Reichersberg, das am 29. Mai von der Caritas eröffnet werden soll, geht nun FPÖ-Landtagsabgeordneter Alexander Nerat in die Offensive. Die Grünen zeigen sich über die neuesten Entwicklungen hingegen erfreut.
Gegen die Entscheidung des Landes Oberösterreich, in Reichersberg das Asylwerberheim nun doch anzusiedeln, wehrt sich FPÖ-Landtagsabgeordneter Alexander Nerat massiv: "Die SPÖ glänzt wieder einmal im Drüberfahren. Die Ängste und Bedenken der Reichersberger werden hier völlig ignoriert."Jetzt habe man es schwarz auf weiß, dass die Stimmen der Reichersberger ungehört bleiben, so Nerat. Offenbar seien den Sozialdemokraten die Asylwerber wichtiger als die Einheimischen, wettert Nerat weiter.
Grüne über die neuesten Entwicklungen erfreut
„Diese Entscheidung ist erfreulich und erhöht die Chancen für das AsylwerberInnen-Heim in Reichersberg natürlich deutlich. Ich appelliere an die Gemeindeverantwortlichen dem Heim keine Steine mehr in den Weg zu legen, sondern in einem sachlichen Rahmen an der Realisierung des Heimes mitzuwirken“, reagiert die Grüne Menschenrechtssprecherin LAbg. Maria Buchmayr zufrieden auf die Aufhebung des Bescheids durch die OÖ. Landesregierung. .
Erfreut zeigt sich auch die regionale Grüne Abgeordnete für das Innviertel, LAbg,. Maria Wageneder: „Das Heim und seine künftigen BewohnerInnen verdienen eine faire Chance. Sorgen und Bedenken der Bevölkerung müssen natürlich ernst genommen werden aber die Diskussion muss auf sachlicher, rationaler Ebene ablaufen. Diese Menschen sind keine Kriminellen sondern suchen bei uns Schutz und Zuflucht“.
Zur Vorgeschichte: Durch einen Bescheid hat die Gemeinde Reichersberg die beabsichtigte Nutzung der ehemaligen Frühstückspension "Gästehaus Hildegard" als Grundversorgungsquartiger für Asylwerber untersagt. Der deutsche Grundstückseigentümer hat den Bescheid der Gemeinde angefochten. Die oberösterreichische Landesregierung hat als zuständige Aufsichtsbehörde nun entschieden, dass der Bescheid der Gemeinde aufgehoben wird und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung in den Reichersberger Gemeinderat zurückwandert. Begründet wird diese Feststellung vom Land OÖ mit der Tatsache, dass die Verwendung des "Gästehauses Hildegard" zur Unterbringung von Asylwerbern mit der Widmung "Wohngebiet" durchaus im Einklang stehe. Gegen diesen Bescheid des Landes ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig. Es kann jedoch eine Beschwerde an den Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof eingebracht werden, heißt es in einer Presseaussendung des Landes.





