Auch im Wald gibt es Regeln

Radfahren im Wald ist verboten – man braucht die Zustimmung des Grundeigentümers. | Foto: panthermedia.net/rubbl
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BEZIRK (kat). Spazierengehen, Joggen oder Wandern und dabei die Natur genießen – der Wald ist ein Freizeitparadies. Eines sollte dabei aber klar sein: Auch im Wald gibt es Regeln, wie Stephan Rechberger, Forstberater der Landwirtschaftskammer Ried, weiß: "Jeder darf den Wald betreten und ihn zu Erholungszwecken nutzen. Zu Bereichen mit Jungkulturen bis drei Meter Höhe sollte man aber Abstand halten, also zum Beispiel wenn gerade an einer Stelle aufgeforstet wird." Aufpassen sollte man auch, wenn gerade im Wald gearbeitet wird. "Wichtig ist, auf Hinweisschilder zu achten. Finden zum Beispiel gerade Holzschlägerungsarbeiten statt, ist es dort sehr gefährlich", erklärt Rechberger

Radfahren ist verboten

Spazieren und Joggen sind im Wald erlaubt. Anders sieht es allerdings aus, was das Radfahren und Reiten betrifft. "Wer einen Reit- oder Radausflug durch den Wald unternehmen möchte, muss dazu die Einwilligung des Grundeigentümers einholen. Wenn bestimmte Strecken für Mountainbiker freigegeben sind, werden diese gut beschildert", sagt der Forstberater. Dass das Radfahren im Wald verboten ist, führte in letzter Zeit zu Diskussionen. So hat die Gruppe "upmove" eine Unterschriftenaktion für legales Biken im Wald gestartet, das wiederum den Forstverein auf den Plan rief. "Wir haben eine Unterschriftenaktion dagegen gestartet. Wird das Biken im Wald erlaubt, wollen wir zumindest eine kluge Regelung."

Kein Feuer, Sammeln nur eingeschränkt

Auch Feuermachen ist im Wald verboten. Zudem gibt die Bezirkshauptmannschaft Waldbrandschutzverordnungen heraus. "Vergangenes Jahr war es extrem trocken und daher sehr gefährlich. Wir haben immer noch ein Niederschlags-Defizit."

Viele Menschen nutzen den Wald auch zu Nahrungszwecken – zum Beispiel, um Pilze zu sammeln. Werden aber übermäßig viele Schwammerl gesammelt, kann das zur Folge haben, dass die ökologische Verbindung von Pilz und Baum massiv beeinträchtigt wird. "Darum ist das Sammeln eingeschränkt. Als Regel gelten zwei Kilo pro Tag", informiert Rechberger.

Wer beim Spazierengehen durch den Wald seinen Hund dabei hat, muss ihn zwar nicht anleinen, sollte es aber – schon aufgrund der im Wald lebenden Tiere.

Der Hintergrund hinter all diesen Vorschriften ist folgender: "Jeder Wald hat einen Besitzer, der ihn bewirtschaftet und sein Einkommen daraus zieht. Auch an die Tiere im Wald sollte man denken, die dadurch oft Stresssituationen ausgesetzt sind", so Rechberger.

Radfahren im Wald ist verboten – man braucht die Zustimmung des Grundeigentümers. | Foto: panthermedia.net/rubbl
Stephan Rechberger, Forstberater der Landwirtschaftskammer Ried. | Foto: privat
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