Kopfläuse sind kein Zeichen schlechter Hygiene
BEZIRK. "Läuse kann jeder bekommen, unabhängig von der persönlichen Sauberkeit. Kindergarten und Schule sind die hauptsächlichen Übertragungsherde für einen Kopflausbefall", sagt Isabelle Hetzmannseder, Kinderärztin am Landes-Krankenhaus Rohrbach. Wichtig ist aufgrund der hohen „Ansteckungsgefahr“ rasches und konsequentes Handeln sowie eine Meldung in Schule oder Kindergarten, damit auch die anderen Kinder entsprechend behandelt werden können. Das wichtigste Symptom ist der andauernde, unangenehme Juckreiz auf der Kopfhaut. Anders als Schuppen haften Läuse fest am Haar und sind durch normales Kämmen nicht abzustreifen.
Ein Kopflausmittel hilft
"Um Kopfläuse und ihre Nissen effektiv zu beseitigen, ist die Behandlung mit einem geeigneten Kopflausmittel, dessen Wirksamkeit belegt ist, notwendig", sagt Hetzmannseder. Zudem sei es wichtig, die (nassen) Haare mit einem geeigneten Nissenkamm regelmäßig auszukämmen. "Wenn Sie bei einem Familienmitglied Läuse, Eier oder Larven entdecken, sollten Sie aufgrund der leichten Übertragbarkeit umgehend auch die Köpfe der anderen Familienmitglieder kontrollieren und in die Behandlung miteinbinden", rät Hetzmannseder.
Behandlungsmöglichkeiten gegen Kopfläuse
Einerseits Substanzen (Pyrethroide), die das Nervensystem der Kopfläuse angreifen und sie so abtöten. Anders als für Läuse sind diese Wirkstoffe für den Menschen nicht schädlich. Andererseits sind auch ausgewählte Silikonöle zu Behandlung von Kopfläusen möglich. Diese Silikonöle umhüllen die Läuse, dringen in die Atemöffnungen ein und ersticken sie.
Anwendungsfehler vermeiden:
• Die vom Hersteller angegebene Einwirkzeit einhalten
• Eine ausreichende Menge an Wirkstoff auftragen
• Das Mittel gleichmäßig auf dem Kopf verteilen
• Einen Nissenkamm verwenden
• Besonders wichtig ist es, die Behandlung nach acht bis zehn Tagen zu wiederholen, weil damit der Lebenszyklus der Kopfläuse genau berücksichtigt wird.
Bei Schwangeren zum Arzt
Einen Arzt sollten Sie bei Kopflausbefall hinzuziehen, wenn der erste Behandlungsversuch misslungen ist, ein Säugling oder Kleinkind sowie Schwangere oder Stillende betroffen sind, die Haut bereits stark aufgekratzt oder entzündet ist oder bereits eine andere Hauterkrankung vorliegt.
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