Erweiterung der Katzen-Kastrationspflicht "Es ist ein Schritt in die richtige Richtung"

Katzen sind nach wenigen Monaten geschlechtsreif und bekommen im Durchschnitt zwei Mal im Jahr Nachwuchs. | Foto: Foto: Fotolia/PaulBecker
  • Katzen sind nach wenigen Monaten geschlechtsreif und bekommen im Durchschnitt zwei Mal im Jahr Nachwuchs.
  • Foto: Foto: Fotolia/PaulBecker
  • hochgeladen von Annika Höller

BEZIRK (anh). Waren "Bauernkatzen" bisher von der Katzen-Kastrationspflicht ausgenommen, so müssen sie seit 1. April ebenfalls kastriert werden. Diese Gesetzesänderung spaltet die Bevölkerung.
Die Landwirte des Bezirks sind darüber nicht erfreut. Als Gegenargumente werden das schwierige Einfangen verwilderter Katzen und die hohen Kosten genannt. "Wir finden es nicht schlimm, wenn fremde Katzen ab und zu zum Fressen auf den Hof kommen. Wenn wir diese aber eigentlich nicht haben wollen, sehen wir auch nicht ein, warum wir die Tierarztkosten übernehmen sollten", sagt etwa Familie Kehrer aus Rohrbach-Berg. Valentin Pühringer, Sicherheitsbeauftragter der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach, verweist auf eine klare Trennung, die einzuhalten sei: "Wenn ich als Landwirt Katzen füttere und sie auch sonst in meiner Obhut sind, so muss ich sie auch kastrieren lassen. Füttere ich sie hingegen nicht, so werden sie sich sowieso abwenden und nicht mehr kommen." Generell habe man als Landwirt die Möglichkeit, ein zugelaufenes Tier bei der Bezirkshauptmannschaft zu melden oder es einzufangen oder eben zu übernehmen – mit all seinen (Kastrations)pflichten.

Wichtige Nutztiere

Laut Bezirksbauernkammer-Obmann Georg Ecker seien Katzen wichtige Nutztiere auf einem Bauernhof: "Landwirte benötigen sie in erster Linie zur Bekämpfung von Mäusen. Man braucht also auch genügend Nachkommen." – Dies auch deswegen, weil die Sterberate von Bauernkatzen, die etwa beim Mähen oder anderen Arbeiten umkommen, ohnehin höher ist. Das oft gehörte Argument, dass kastrierte Katzen weniger Mäuse fangen würden, stimmt allerdings nicht. "Der Jagdtrieb wird durch die Kastration nicht beeinträchtigt", sagt Tierarzt Norbert Hetzmannseder.

Heime quellen über

Für Ecker ist das Gesetz "unnötig", weil man im Bezirk Rohrbach mit Streunerkatzen wenig Probleme hätte, was Tierarzt Hetzmannseder bestätigt. Das ist aber längst nicht überall so, weswegen Tierschützer die neue Regelung begrüßen. Hilde Berger, Präsidentin des OÖ. Tierschutzvereines, hofft, dass damit die wachsende Katzenpopulation auf humane Art und Weise reguliert werden kann. Momentan würden die Tierheime nämlich überquellen. Alleine in den Heimen in Linz und Steyr, die der Verein betreibt, werden pro Jahr 1000 Katzen aufgenommen. "Wir bekommen die Tiere oft körbeweise vor die Tür gestellt", schildert Berger die Situation. "Gott sei Dank ist man heutzutage schon so weit, dass man sie abgibt, anstatt sie umzubringen." Trotzdem sei die Masse an streunenden Katzen ein großes Problem – vor allem in puncto Zeit und Geld. Die Tiere müssen untersucht und geimpft werden und sind später schwerer vermittelbar. Zudem schwinge immer die Frage mit: Wer braucht so viele Katzen? Die Tiere sind nämlich bereits nach wenigen Monaten geschlechtsreif und bekommen im Durchschnitt zwei Mal im Jahr Nachwuchs. Jeweils 2,8 Kätzchen pro Wurf überleben. Die weiblichen Tiere pflanzen sich wieder fort, sodass in zehn Jahren über 80 Millionen Nachkommen enstehen können. Hier mittels eines Gesetzes einzugreifen, sei für Berger "ein Schritt in die richtige Richtung".

Zur Sache:

- Seit 1. April 2016 gilt das neue Kastrationsgesetz, wonach nun auch Katzen in bäuerlicher Haltung kastriert werden müssen. Ausgenommen sind nur noch Wohnungs- und Zuchtkatzen.
- Bei Verstößen drohen Strafen von 70 bis 3750 Euro.
- Das Kastrieren kostet bei einer Katze 90 bis 120 Euro, bei einem Kater 60 bis 70 Euro.

Anzeige
1:46
1:46

WKOÖ Maklertipp
Rechtsschutzversicherung: Sichern Sie Ihr Recht!

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor den Folgen von vielen möglichen Konfliktfällen – vor allem finanziell.  Es gibt viele Gründe für einen Streit vor Gericht: Angenommen, Ihr Vermieter erhöht den Mietzins in ungerechtfertigter Weise, Ihr Hund läuft einem Biker vor das Rad, Ihnen wird nach einem Verkehrsunfall das Schmerzensgeld verwehrt oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Überstunden nicht. Von all diesen Fällen haben Sie schon gehört oder Sie haben sogar schon selbst eine solche oder eine...

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Rohrbach auf MeinBezirk.at/Rohrbach

Neuigkeiten aus Rohrbach als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau Rohrbach auf Facebook: MeinBezirk.at/Rohrbach - BezirksRundSchau

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus Rohrbach und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.