Klare Regeln für FoodCoops erarbeitet

"Es ging darum, klare Spielregeln zu schaffen, an die sich FoodCoops halten müssen", sagt Manfred Zöchbauer. | Foto: Foto: WKO
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BEZIRK. Im Frühjahr dieses Jahres hat die Wirtschaftskammer (WKO) mit einer gewerberechtlichen Anzeige gegen derartige Initiativen gedroht. Die BezirksRundschau hat davon berichtet, weil auch Initiativen im Bezirk davon betroffen waren (siehe zur Sache-Kasten). In einer Reihe von Gesprächen wurden nun von der Politik klare Regeln festgelegt. "Es ging darum, klare Spielregeln zu schaffen, an die sich FoodCoops halten müssen", sagt der Haslacher Manfred Zöchbauer, Geschäftsführer des oö Landesgremiums Lebensmittelhandel und der Sparte Handel.

Konkurrenz zum Geschäft

Problematisch für die WKO war unter anderem die Konkurrenz zu Nahversorgern, da FoodCoops auch oft regionale Produkte im Angebot haben. "FoodCoops wollen und können nicht dasselbe leisten wie gewerbliche Nahversorger. Sie haben kein Service wie Bedienung oder ständige Öffnungszeiten und kein Vollsortiment", hält Johannes Jetschgo, Wirtschaftskammer-Obmann der Sparte Handel und Kaufmann in Sarleinsbach fest. "Der Lebensmittelhandel bietet auch regionale Produkte an. Darüber hinaus gibt es noch weitere regionale Regale, die außerhalb der Genusslandinitiative vom heimischen Lebensmittelhandel angeboten werden."

Dem Handel nicht in die Quere kommen

Lokale Lebensmittel verteilen, ohne dabei Gewinn zu machen, und somit nicht dem Handel in die Quere kommen, "das sei das erklärte Ziel bei den runden Tischen gewesen", sagt Umweltlandesrat Rudi Anschober.

Das Ergebnis

"Verteillokale dürfen von nun an an maximal zwei Halbtagen in der Woche geöffnet haben. Produzenten dürfen selbst keine Vereinsmitglieder sein. Dafür müssen alle, die über FoodCoops Waren beziehen, dort Vereinsmitglied sein. FoodCoops dürfen nicht auf Märkten auftreten und keine Mitarbeiter über der Geringfügigkeitsgrenze anstellen. Wird eine FoodCoop gegründet, muss die Lebensmittelaufsicht darüber in Kenntnis gesetzt werden. "Damit ist weitestgehende Rechtssicherheit gewährleistet", sagt Anschober. Er glaubt, dass es durch die klaren Regelungen auch neue Initiativen in diesem Bereich geben wird.

Zur Sache:
FoodCoop, die Abkürzung für Food Cooperative, zu Deutsch: Lebensmittel-Einkaufsgemeinschaft ist der Zusammenschluss von Personen und Haushalten, die selbstorganisiert biologische Produkte direkt von lokalen Bauernhöfen beziehen. Im Bezirk Rohrbach gibt es den Verein 8sam in Auberg.
Mehr zum Streit mit der WKO können Sie hier oder hier nachlesen.

Zur Sache II:
Innerhalb des Schwerpunkts "Appetit auf Zukunft" fördert das Umwelressort die Beratung von Initiativen zur Vernetzung von Konsumenten und Produzenten durch Bio Austria. In Zusammenarbeit mit der WKO wird Bio Austria auch künftig beratend zur Verfügung stehen, wenn es um neue Nahversorgungsmodelle geht.

"Es ging darum, klare Spielregeln zu schaffen, an die sich FoodCoops halten müssen", sagt Manfred Zöchbauer. | Foto: Foto: WKO
Eine FoodCoop im Bezirk ist der Verein 8sam aus Auberg. | Foto: Foto: Helmut Eder
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