Licht an, Licht aus? - Europaweit unterschiedliche Regelungen bei "Licht am Tag"
Die Gesetzte in Europa bezüglich Fahrzeugbeleuchtung sind sehr unterschiedlich und verwirrend. Der ÖAMTC bringt Licht ins Dunkel
In einigen Ländern Europas sollte Autofahrern ein Licht aufgehen, wenn sie Strafen vermeiden wollen. In anderen ist Fahren mit Licht am Tag nur eine gut gemeinte Empfehlung. Mit Licht am Tag will man die Verkehrssicherheit erhöhen und dafür sorgen, dass vor allem Radfahrer und Fußgänger, aber auch andere motorisierte Verkehrsteilnehmer Fahrzeuge im Straßenverkehr besser und schneller wahr nehmen.
Im Großteil Europas gilt mittlerweile das ganze Jahr über "Licht am Tag" - Pflicht,
z. B. auf allen Straßen in Bulgarien, Mazedonien, Montenegro, Polen, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien und Tschechien. Ist man hingegen unter anderem in Italien oder Ungarn unterwegs, muss man nur außerhalb von Ortschaften sowie auf Autobahnen tagsüber das Licht einschalten.
Deutschland und Frankreich schreiben Licht am Tag nicht gesetzlich vor. Es gibt jedoch in beiden Ländern die Empfehlung, auf allen Straßen ganzjährig auch tagsüber das Licht einzuschalten.
Eine spezielle Sonderregelung gibt es in Kroatien. Dort sind Autofahrer verpflichtet, das Abblendlicht vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März auch tagsüber einzuschalten.
Die Verwendung von Tagfahrlicht wird als Alternative zum Abblendlicht tagsüber und bei guter Sicht in den meisten Ländern geduldet. In Bosnien und Herzegowina ist das Tagfahrlicht allerdings nicht erwünscht, hier muss grundsätzlich das Abblendlicht eingeschaltet werden. Sobald die Lichtverhältnisse schlechter sind, sollte man aber auch in den anderen Ländern mit Abblendlicht fahren.
Alle Infos zu diesem Thema und weiteren Bestimmungen im Ausland sind in der ÖAMTC Länder-Info unter: www.oeamtc.at/laenderinfo zu finden.
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