Caritas Salzburg und Diakoniewerk Salzburg sind von Spendenparagraf des Innenministeriums nicht betroffen
Von der Aufforderung des Innenministeriums, die eingegangenen Spenden für die Flüchtlingshilfe bekannt zu geben, sind die beiden Organisationen Caritas Salzburg und Diakoniewerk Salzburg nicht betroffen.
"Diakoniewerk Salzburg: Betrifft Übergangs- und Notquartiere"
"Das Thema betrifft Organisationen, die Übergangs- und Notquartiere zur Verfügung stellen", so Diakonie-Sprecher Erwin Oberbramberger auf Anfrage der Bezirksblätter Salzburg. Das bereits in Betrieb stehende Flüchtlingsquartier Liefering sowie das geplante Flüchtlingsquartier Kasern (Ende März werden die ersten BewohnerInnen einziehen) sind Einrichtungen der Grundversorgung. Im Auftrag des Landes Salzburg ist das Diakoniewerk Salzburg dort als Betreiber tätig.
Caritas Salzburg: "Sind unseren Spendern verpflichtet"
Bislang nicht betroffen sieht sich auch die Caritas Salzburg. "Wir sind auch unseren Spendern verpflichtet, dass wir die Spenden nicht zur Kostendeckung des Bundes verwenden, sondern für den Zweck, den unsere Spender angedacht haben.
Und dieser war die Hilfe der durchreisenden Flüchtlinge und die Hilfe am Hauptbahnhof und in den Transitunterkünften", so die Auskunft von Caritas-Salzburg-Sprecherin Margit Greisberger.
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