Der Krampus und die Bundespräsidentenwahl

Die Aufhebung der Bundespräsidentenstichwahl und die am 4. Dezember bevorstehende erneute Stichwahl sorgen in den Gemeinden für Unsicherheit. Nachdem für die Entscheidung zur Wahlaufhebung die reine Möglichkeit einer Manipulation ausreichte, haben viele Gemeinden nun Angst, etwas falsch zu machen. Jetzt sorgen vorgeschriebene Verbotszonen von Versammlungen bei den Wahllokalen für Unruhe. Denn laut Gesetz sind keine Mindestabstände vorgeschrieben, üblich waren bisher 50 bis 100 Meter. Der ungewöhnliche Wahltermin in der Adventzeit bringt es mit sich, dass bei Wahlgängen bisher unübliche Versammlungen, nämlich Adventmärkte sowie Ansammlungen rund um Krampus und Nikolaus "drohen". Gemeindebundpräsident Helmut Mödlhammer plädiert dafür, das Gesetz mit Augenmaß auszulegen, 30 Meter Abstand zwischen Wahllokal und Adventmarkt müssten reichen. Mit dem österreichischen Augenmaß ist es so eine Sache – es entspricht halt nicht immer ganz so dem Gesetz, wie es der Verfassungsgerichtshof gerne hätte. Es wäre deshalb unverantwortlich gegenüber den Wählern, aber auch gegenüber jeder lokalen Wahlbehörde, hier nicht ganz klare Vorgaben zu kommunizieren.

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