Überprüfung der Pinzgauer Lokalbahn durch den Rechnungshof

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PINZGAU. Der Landesrechnungshof (LRH) prüfte den Erwerb und den Betrieb der Pinzgauer Lokalbahn (PLB) ab dem Jahr 2005. Die PLB ist Teil der Salzburg AG und betreibt die Schmalspurbahn zwischen Zell am See und Krimml. Das Amt der Salzburger Landesregierung zog bei der Entscheidung über Erwerb und Betrieb der PLB verschiedene Berater bei. Für den LRH waren die dabei angebotenen Konzepte nur teilweise nachvollziehbar.

Die mit dem Erwerb, Betrieb und den Investitionen in die Infrastruktur in den Jahren 2006 bis 2014 verbundenen Ausgaben lagen bei rund 63,5 Millionen Euro. Davon entfielen auf den Wiederauf- und Neubau rund 45 Prozent, auf die Infrastrukturerhaltung rund 16 Prozent, auf Investitionen in das rollende Material (Fahrzeuge) rund 17 Prozent und auf den Verkehrsdienst rund 18 Prozent.

Die PLB verursachte für das Land Salzburg höhere Ausgaben als prognostiziert. Der LRH fordert, dass bei zukünftigen Entscheidungen über betraglich große Investitionen eine Vergleichsrechnung angemessener Alternativen zwischen den öffentlichen Transportsystemen anzustellen ist.

Die seit 1. Juli 2008 vom Land Salzburg an die Salzburg AG übertragene Betriebsführung der PLB schloss auch die Rechnungslegung für Infrastruktur-, Betriebs- und Verkehrsdienstleistungen mit ein. Der LRH stellt fest, dass die Salzburg AG die vom Land Salzburg gewährten Finanzmittel für die PLB dem Zweck gemäß einsetzte und den Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung darlegte. Die Kostenstellenrechnungen der Jahre 2008 bis 2014 waren nachvollziehbar.

Um den Informationsfluss zu verbessern und Entscheidungen unter Mitwirkung aller Beteiligter zu ermöglichen empfiehlt der LRH, in den eingerichteten Lenkungskreis die fehlenden Vertreter der Gemeinden des Oberpinzgaus einzubinden.

Von der Salzburg AG wurden bereits unmittelbar nach Betriebsaufnahme zahlreiche Änderungen sowie zusätzliche Maßnahmen als betriebsnotwendig oder gesetzlich vorgeschrieben gefordert. Eine Beurteilung der Folgekosten und Evaluierungen hinsichtlich der Zielerreichung durch das Amt der Salzburger Landesregierung waren aus den bei der Prüfung eingesehenen Unterlagen nicht ersichtlich.

In Anbetracht der Höhe der Zuschüsse an die PLB, des weiteren laufenden Investitionsbedarfs und der Bedeutung der Bahnlinie für die Bevölkerung im Oberpinzgau erscheint eine entsprechende Kontrolle und Steuerung durch das Amt der Salzburger Landesregierung jedenfalls notwendig. Der LRH empfiehlt daher, das fehlende Fachwissen im Bereich des Eisenbahnwesens aufzubauen oder zuzukaufen.

Vom geprüften Auftragsvolumen von 28,5 Millionen Euro entfielen fast 40 Prozent auf Direktvergaben und weitere Verfahren ohne Bekanntmachung. Dies schränkte sowohl den Wettbewerb als auch die Transparenz der Vergaben ein. Der LRH fordert daher das Amt der Salzburger Landesregierung auf, bewusst und vermehrt Verfahren mit Bekanntmachungen anzuwenden, um den Bieterkreis zu erweitern und so den besten Preis für den Einsatz der öffentlichen Mittel zu gewährleisten.

Im Zeitraum der Jahre 2005 bis 2013 wurden insgesamt 28 Verträge und neun Fördervereinbarungen errichtet. Zur Verbesserung der Rechtssicherheit fordert der LRH die Unterfertigung des Betriebsvertrages vom Dezember 2010 durch die Landesregierung. Das vom LRH initiierte Vertragsverzeichnis soll fortgeführt werden.

Text: LMZ

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