Uneinigkeit bei Ausweitung der Bettelverbotszonen

Für Helmut Hüttinger von der Bürgerliste ist die Ausweitung des Bettelverbots nicht nachvollziehbar. | Foto: Franz Neumayr
  • Für Helmut Hüttinger von der Bürgerliste ist die Ausweitung des Bettelverbots nicht nachvollziehbar.
  • Foto: Franz Neumayr
  • hochgeladen von Christian Kaserer

SALZBURG (ck). Salzburgs Stadtsenat beschloss gegen die Stimmen der Bürgerliste/DIE GRÜNEN und Neos eine massive Ausweitung des Verbotes des stillen Bettelns. Für die Bürgerliste sei die zugrundeliegende Argumentation in weiten Teilen nicht nachvollziehbar, das Bettelverbot offensichtlich menschenrechts- und verfassungswidrig. „Es ist beschämend und einer Menschenrechtsstadt Salzburg nicht würdig. Stilles Betteln ist ein vom Verfassungsgerichtshof ausdrücklich anerkanntes Grundrecht und genau das wollen Rot, Schwarz und Blau nun im größten Teil der Salzburger Altstadt verbieten“, stellt Helmut Hüttinger, Klubobmann der Bürgerliste/DIE GRÜNEN, klar. Beschlossen wurde das Verbot von SPÖ, ÖVP und FPÖ. Einer verfassungsrechtlichen Überprüfung sei das Bettelverbot nicht unterzogen worden. „Das Argument, nur ein Prozent der Stadtfläche sei vom Bettelverbot betroffen, ist mehr als fadenscheinig! Bei den Verbotszonen handelt es sich schließlich um genau die Bereiche, wo sich die meisten Menschen aufhalten“, so Hüttinger.

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Salzburg auf MeinBezirk.at/Salzburg

Neuigkeiten aus dem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

Newsletter abonnieren und wöchentlich lokale Infos bekommen

MeinBezirk auf Facebook: Salzburg.MeinBezirk.at

MeinBezirk auf Instagram: @salzburg.meinbezirk.at

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.