Stadt will Online-Plattformen-Vermietern Ortstaxe abringen

Immer mehr Privatwohnungen oder –zimmer werden auf Plattformen wie Airbnb, 9flats, wimdu usw. zur kurzfristigen Vermietung angeboten. | Foto: Quelle: airbnb
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Rund 800 Unterkünfte bietet angeblich alleine die online-Plattform airbnb in der Stadt Salzburg an, auf anderen Plattformen sind hunderte weitere Quartiere aufgelistet. Was vielen nicht bewusst ist: Die Vermieter agieren hier in einem rechtlichen und steuerlichen Graubereich. Denn während auch bei dieser Art von Vermietung Steuern und Ortstaxen fällig seien, bestehe der Verdacht, dass dieser Pflicht "nur sehr teilweise nachgekommen wird", wie es Salzburgs Bgm. Heinz Schaden (SPÖ) und der für Tourismus zuständige Vizebgm. Harald Preuner (ÖVP) in einer gemeinsamen Aussendung formulieren.

Plattform-Betreiber sind nicht kooperativ

Versuche, von den online-Plattformen entsprechende Daten über Nächtigungen zu erhalten – die Quartiergeber sind im übrigen auch dazu verpflichtet, ein Gästeverzeichnis zu führen bzw. bei längeren Aufenthalten auch Neldungen bei den Meldebehörden durchzuführen – sind an der nicht vorhandene Kooperation der Plattform-Betreiber gescheitert. Nun soll eine Änderung der Ortstaxenbestimmung auf Landesebene helfen.

Gesetzesänderung in Vorbereitung

Demnach könnten die Plattform-Betreiber verpflichtet werden, die Ortstaxe für ihre Buchungen abzuführen und die Daten der Vermieter zu liefern. Darüber hinaus schlägt die Stadt vor, im Raumordnungsgesetz die touristische Nutzung von Wohnungen außerhalb ausgewiesener Zweitwohnungsgebiete generell (und nicht nur für Objekte mit mehr als fünf Wohneinheiten) zu untersagen. Eine Bestimmung in diese Richtung ist im Entwurf für das neue Raumordnungsgesetz des Landes bereits enthalten.

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