Lehrlinge vermitteln in den Unternehmen
Betriebe mit fünf beschäftigten jugendlichen Arbeitnehmern haben Jugendvertrauensrat als Vertretung.
BEZIRK. Der Jugendvertrauensrat ist eine wichtige Anlaufstelle für Lehrlinge und tritt als Vermittler zwischen den Anliegen der Lehrlinge und der Betriebsleitung ein. Nur wenn sich die Jugendvertrauensräte, meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, bei Entscheidungen, die die Jugendlichen betreffen, einmischen und den Standpunkt der Lehrlinge einbringen, kommt es in vielen Fragen schließlich zu Lösungen, die für die Lehrlinge in Ordnung sind. Die Tätigkeit des Jugendvertrauensrates beträgt zwei Jahre. Danach wird neu gewählt. Die wichtigsten Aufgaben und Befugnisse des Jugendvertrauensrates sind: die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer wahrzunehmen, Maßnahmen zur Beseitigung bestehender oder zur Vermeidung eventuell künftig entstehender Mängel zu verlangen, an den Sitzungen des Betriebsrates mit beratender Stimme teilzunehmen und Vorschläge in Fragen der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung einzubringen.
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