Jugendlicher wollte durch Kellerfenster bei Pflegeeltern einsteigen
ST. PÖLTEN (ip). Er habe nur schlafen, essen und etwas trinken wollen, behauptete ein 21-Jähriger, der im August 2014 versuchte, das Kellerfenster im Haus seiner Pflegeeltern mit einer Gartenharke aufzuzwängen. Rund drei Wochen zuvor habe er aus dem Auto des Pflegevaters ein Navigationsgerät gestohlen, das er verkaufen wollte.
Zu den Vorwürfen der St. Pöltner Staatsanwältin Barbara Kirchner weitgehend geständig, habe er sich bereits zuvor mit seinen Pflegeeltern ausgesprochen, betonte der Beschuldigte. Bereits als Baby landete er in deren Obhut in der Umgebung von St. Pölten, bevor er mit 18 Jahren in eine therapeutische Einrichtung übersiedelte. Er leide an einer psychischen Erkrankung, so der Angeklagte, der weiters angab: „Ich habe zum Tatzeitpunkt auch Drogen genommen.“
„Egal, wie viel Geld er kriegt, nach fünf Tagen hat er nichts mehr“, schilderte der Pflegevater und ergänzte, dass es schon früher Vorfälle dieser Art gab. Nachdem man aber sonst immer gewusst habe, wer der Täter war, habe man von einer Anzeige Abstand genommen.
Jugendrichter Markus Grünberger verurteilte den 21-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten, gekoppelt an die Weisung, seine stationäre Therapie fortzusetzen und Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen (nicht rechtskräftig).
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