Vogelgrippe-Gefahr: Geflügel darf nicht mehr ins Freie

Stallhaltungspflicht wegen Vogelgrippe-Gefahr: Geflügelhalter am Inn und an der Donau sind angewiesen, ihre Hühner nicht mehr ins Freie zu lassen. | Foto: Roibu/panthermedia
  • Stallhaltungspflicht wegen Vogelgrippe-Gefahr: Geflügelhalter am Inn und an der Donau sind angewiesen, ihre Hühner nicht mehr ins Freie zu lassen.
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BEZIRK (ska). Am Südufer des Grabensees, an der Landesgrenze des Salzburger Flachgaues zum Innviertel, wurde bei einer Tafelente der Virus H5N8 nachgewiesen.
Das Gesundheitsministerium hat deshalb bis auf weiteres eine Stallhaltungspflicht für Haus- und Nutzgeflügel in Teilen Oberösterreichs und Salzburg verhängt.

Konkret sind in Oberösterreich alle Gemeinden direkt an den großen Seen sowie entlang der Flüsse Salzach, Inn und obere Teile der Donau – also jene im Bezirk Schärding – von dieser Stallhaltungspflicht betroffen. Alle Halter in diesen Regionen – seien es kommerzielle oder private – sind angewiesen, Haus- und Nutzgeflügel in geschlossenen Ställen, ohne Zugang ins Freie, zu halten.

Grund zur Panik bestehe nicht, möchte Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger beruhigen. "Es sind keine Übertragungsfälle auf den Menschen bekannt“, so Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger.

Die Stallhaltungspflicht sei notwendig, weil neben Wildvögeln auch das Nutzgeflügel zu den gefährdeten Tierarten zählt. „Ziel dieser vorsorglichen Maßnahmen ist es, eine Ansteckung des hochempfänglichen Hausgeflügels durch Wildvögel bestmöglich zu verhindern. Der Kontakt zu Zug- und Wildvögeln wird durch die Stallhaltungspflicht unterbunden und das Geflügel geschützt“, sagt Hiegelsberger.

Die Gefahr durch die fachsprachlich bezeichnete Aviäre-Influenza ist derzeit noch nicht abzuschätzen, wie Bezirksbauernkammerobmann Peter Gumpinger sagt. Er appelliert an alle Geflügelhalter, sich an die Verordnung zu halten: "Mutmaßlich geht von den Wasservögeln eine größere Gefahr aus. Wird ein Tier angesteckt, kann das einen Flächenbrand entfachen", sagt er.

Braunau: Erhöhtes Geflügelpest-Risiko

Vor allem im Bezirk Braunau sind Bezirkshauptmannschaft und Geflügelhalter in Alarmbereitschaft: Der gesamte Bezirk wude zum Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt. Denn: Braunau gilt als größter Geflügelbezirk Österreichs mit dem größten Schlachtbetrieb. Aktuell sind noch keine infizierten Tiere im Bezirksgebiet gemeldet worden. Hier mehr zur Situation in Braunau.

In Ried musste eine Kleintierschau aufgrund der verordenten Stallhaltungspflicht abgesagt werden. "Würden wir die Veranstaltung nicht absagen und der Virus würde bei einem Tier auftreten, müssten alle Tiere geschlachtet werden", so der zuständige Vereinsobmann. Hier mehr dazu.

Tote Vögel nicht berühren – Fund sofort melden

Die Kommunikationsplattform für Verbrauchergesundheit rät, tote Wasser- oder Greifvögel nicht zu berühren. Der Fund ist sofort der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu melden. Geflügelhalter – insbesondere jene in der Nähe von Freigewässern – werden darauf hingewiesen, dringend die allgemeinden Hygienemaßnahmen einzuhalten. Sollten Geflügelherden die Futter- oder Wasseraufnahme reduzieren oder die Legeleistung zurückgehen, ist dies zu melden.

Zur Sache: Die Vogelgrippe in Europa

In vielen Regionen Europas und vor allem auch im benachbarten Bayern wurde bereits das Auftreten des H5N8-Virus gemeldet. Stallhaltungspflicht besteht bereits seit den Fällen am Bodensee auch in Vorarlberg und übrigens auch in ganz Bayern. Die Verbreitung von Influenza-Viren über Zugvögel ist an sich nichts Ungewöhnliches. Zugvögel bringen verschiedene Erreger mit sich, ohne selbst ernst daran zu erkranken. Trifft der Erreger aber auf empfängliche (Wild-)Tiere, so kann es dort zu Krankheits- und Todesfällen führen. Im konkreten Fall handelt es sich um das Vogelgrippevirus H5N8, das aus Asien nach Europa gekommen ist und für den Menschen ungefährlich ist.

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