Hund wurde zu Tode geschleift
Eine Autolenkerin musste sich wegen Tierquälerei am Landesgericht in St. Pölten verantworten.
WIESELBURG/ST. PÖLTEN. Verzweifelt versuchte eine 60-jährige Beamtin am 6. April 2016 in Wieselburg eine Autolenkerin durch Hupen und Lichtsignale zum Anhalten zu bringen, um sie darauf aufmerksam zu machen, dass sie einen kleinen Hund hinter ihrem Fahrzeug nachschleift.
Lenkerin reagierte nicht
Als sie bei der ersten roten Ampel an das Seitenfenster der Frau klopfte und schrie, "Sie ziehen Ihren Hund nach!", schien die Lenkerin sie nicht zu verstehen. Erst vor einer weiteren Ampel, habe die Lenkerin angehalten, sei nach hinten gegangen, habe den Hund genommen und in den Kofferraum geworfen, dann sei sie einfach weiter gefahren.
Klage wegen Tierquälerei
Vor der Polizei gab die 60-Jährige an, sie habe den Eindruck gehabt, dass sich die Frau des Hundes entledigen wollte. Sie habe keineswegs überrascht oder betroffen gewirkt.
Der Anzeige folgte die Klage der Staatsanwaltschaft St. Pölten wegen Tierquälerei.
Karl Wurzer legte der 36-jährigen Mutter von drei Kindern zur Last, "ein Wirbeltier mutwillig getötet zu haben".
Strafmaß bis zu zwei Jahren
Sie habe den kleinen Hund mit der Leine an die Anhängerkupplung gehängt und ihn zumindest vier Kilometer mitgeschleift. Darauf stehe seit Kurzem ein Strafmaß von höchstens zwei Jahren. "Ich bin schuldig, dass ich das Fahrzeug gelenkt habe", erklärte die Beschuldigte gegenüber Richter Slawomir Wiaderek, "aber den Hund habe ich nicht angehängt", beteuerte die 36-jährige Frau unter Tränen.
"Habe Hund nicht bemerkt"
Ihre zehnjährige Tochter habe den kleinen Nero, der seit zwei Jahren bei der Familie gelebt habe, nach dem Spaziergang an die Anhängerkupplung gehängt. Als sie mit den beiden Kindern die ältere Tochter von der Schule holen wollte, habe sie den Hund nicht bemerkt.
Auch das zehnjährige Mädchen dürfte diese fatale Entscheidung vergessen haben.
"Es war ein Unfall"
Als die 60-Jährige an ihr Fenster klopfte, habe sie nicht verstanden, was sie wollte und als sie danach vor der Ampel Nachschau hielt, sei der Hund bereits tot gewesen und die beiden Kinder hätten geschrien: "Das war ein Unfall!"
Strafantrag zurückgezogen
Als die 60-jährige Frau am Ende ihrer Schilderung vor dem Landesgericht in St. Pölten meinte, "Ich glaube, der Dame war gar nicht bewusst, dass der Hund hinten dranhängt", zog Staatsanwalt Karl Wurzer den Strafantrag zurück.
Dem folgte ein rechtskräftiger Freispruch durch Richter Slawomir Wiaderek, da keine mutwillige Tötung des Tieres vorgelegen hätte.
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