KHG – Korrupte haben Geld
Scheibbser erhielten unerwartete Werbung für ihr Brettspiel "KHG"
Karl-Heinz Grasser hat die Brettspiel-Entwickler Klaus Hofegger und Christian Felsenreich aus Scheibbs geklagt.
Grasser verklagt Scheibbser Spieleentwickler und blitzt ab.
SCHEIBBS. Unverhoffte Werbung für ihr Brettspiel "KHG – Korrupte haben Geld" erhielten die kreativen Köpfe Christian Felsenreich und Klaus Hofegger vom ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Er hat die beiden Scheibbser nämlich verklagt, ist bereits in zweiter Instanz "abgeblitzt" und versucht es nun erneut.
Ein problematisches Kürzel
An die Struktur des bekannten Brettspiels "DKT" angelehnt, haben Klaus Hofegger und Christian Felsenreich vor einem Jahr das Brettspiel "KHG – Korrupte haben" durch eine Crowdfunding-Aktion finanziert und schließlich erfolgreich auf den Markt gebracht.
Im Verlauf des Spiels werden Korruptionsfälle der vergangenen 15 Jahre aufgerollt und so heimische Politgrößen und Wirtschaftsmagnaten durch den "Kakao gezogen".
Karl-Heinz Grasser zeigt allerdings keinerlei Verständnis für den Scheibbser Humor und sieht das Kürzel in unmittelbarer Verbindung zu seinem Namen.
"Theater" nimmt seinen Lauf
"Wir haben den Prozess in erster, als nun auch in zweiter Instanz in allen Punkten gewonnen. Die Richter des Erst- und des Berufungsgerichtes haben sich damit eindeutig zugunsten der Freiheit auf Ausübung von Kunst und Satire sowie des Informationsinteresses der Allgemeinheit ausgesprochen", erklärt Klaus Hofegger.
"Zusätzlich ist laut Berufungsgericht eine ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof 'mangels einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung' nicht zulässig. Trotzdem geht es weiter: Karl-Heinz Grasser hat eine 'außerordentliche Revision' eingebracht. Er meint offenbar, dass sowohl das Landesgericht als auch das Oberlandesgericht falsch entschieden hätten und darüber hinaus entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichtes sein Fall mit unserem Spiel eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung sei. Aus unserer Sicht hat das jedes Maß verloren", ergänzt Christian Felsenreich.
"Verletzung des Namensrechts"
"In Österreich gilt die Unschuldsvermutung, und es gibt gegen meinen Mandanten Karl-Heinz Grasser bisher keine Verurteilung. Wir sind der Auffassung, dass hier eine eindeutige Verletzung des Namensrechts vorliegt", meint Grassers Anwalt Peter Zöchbauer.
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