"Aufforstung braucht noch Jahre"
In Göriach gehen die Wogen hoch. Jäger und Eigentümer müssen zu Einigung finden.
MÜHLDORF (ven). Hannes Krobath ist Sägewerksbesitzer, Hegeringleiter, Grundstückseigentümer und Jäger im vom Waldbrand 2015 betroffenen Gebiet in Göriach. Er will mit einigen Dingen "aufräumen".
Übereilte Aufforstung
"Die Forstbehörde hat vielleicht etwas übereilt bei der Aufforstung gehandelt", so Krobath. Man hätte noch zwei bis drei Jahre warten müssen, damit die Jäger noch nachhaltig Zeit haben, den Abschussplänen nachzukommen. "Wir wissen, dass hier ein hoher Wildstand herrscht, die Abschusszahlen wurden nach oben revidiert. Der Bezirksforstinspektor möchte einen Totalabschuss im Gebiet", so Krobath.
Jäger ist einzig Greifbarer
Außerdem wäre es gut, die Bevölkerung so gut es geht aus dem Wald rauszuhalten. "Der Jäger ist der einzige Greifbare. Er ist registriert, zahlt sozusagen Eintritt. Aber die Jäger halten sich auch an Grenzen. Natürlich soll der Wald eine Schutz- und Erholungsfunktion haben, aber in einem vernünftigen Maß", sagt er.
Keine große Unterstützung
Vor zwei Wochen fand im Gasthaus "Auszeit" eine Versammlung des Vereines "Wald ohne Wildschaden statt", bei dem eine Änderung des Jagdgesetzes gefordert wurde.
Krobath dazu: „Der Verein Wald ohne Wild(Schaden) darf sich nicht große Unterstützung durch die Jägerschaft erwarten, sind doch Forderungen wie Nachtabschüße mit Nachtsichtgeräten, ähnlich wie beim Bundesheer, oder
Schießen mit schallgedämpften Gewehren, Kernpunkte seiner Forderungen. Diese lassen sich allerdings schwer mit jagdethischen Grundsätzen vereinbaren.“
Keine Änderung notwendig
Zum Fütterungsverbot sagt er Folgendes: „Wir betreuen seit über 50 Jahren in unserem Revier „Haslacher Alpe“ eine Rotwildfütterung auf 1.750 Metern Seehöhe.
Selbstverständlich von der Behörde genehmigt und nur mit dem Heu, welches auf den umliegenden Almwiesen gemäht wird. Diese Lenkungsfütterung und ein nachhaltig hoher Abschuss gewährleistet, dass weder in den umliegenden Gebieten der Fütterung, sowie in den restlichen Forstkulturen Verbiss- und Schälschaden durch Rotwild auftreten. Dazu bedarf es auch keiner Änderung des Kärntner Jagdgesetzes, da dieses eine Fütterung ausschließlich während der Vegetationsruhe erlaubt.“
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