Irrglaube: Parktickets sind doch übertragbar
Die WOCHE räumt mit einigen "Park-Mythen" in der Spittaler Innenstadt auf.
SPITTAL (ven). Das Thema Parken in der Innenstadt ist ein Dauerbrenner. Die WOCHE sah sich das Regelwerk für die gebührenpflichtigen Parkzonen in der Innenstadt genauer an und kann damit sogar mit einem Mythos aufräumen. Das Team Spittal will das Gratisparken auf eine Stunde anheben.
Tickets sind übertragbar
Einem Leser ist es passiert: Ihm wurde ein noch gültiges Parkticket von jemandem, der mit dem Auto wegfuhr, zur weiteren Verwendung überlassen. Die Freude war groß, die darauffolgende Ernüchterung weniger: "Bekannte teilten mir mit, dass dies strafbar sei." Wir räumen mit diesem Vorurteil auf: "Völliger Unsinn", so Herbert Mirnig, zuständig für die Parkraumbewirtschaftung in der Stadtgemeinde. "Das Parkticket hat ja kein Mascherl und es steht ja auch nicht drauf, für welches Auto es gültig ist. Es ist ein Irrglaube, dass die Weitergabe von Tickets strafbar sei."
Ticket in Innenstadt gültig
Was viele allerdings nicht wissen: Ein einmal gelöstes Parkticket ist in der gesamten gebührenpflichtigen Zone in der Innenstadt gültig. "Das heißt, wenn ich beispielsweise mein Parkticket beim Automaten am Rathausparkplatz für zwei Stunden löse und nach einer Stunde in die Bahnhofstraße weiterfahre, dann ist das Ticket auch dort noch für die restliche Zeit gültig", erklärt Mirnig. Am Parkticket sei nur der Standort des Automaten, an dem es gelöst wurde, vermerkt. "Das heißt nicht automatisch, dass es auch nur dort gültig ist."
Strafen in gebührenfreien Zonen
Dazu gibt es in Spittal aber auch noch gebührenfreie Kurzparkzonen, in denen man 30 beziehungsweise 90 Minuten gratis parken darf. "Was aber viele Menschen machen, aber nicht erlaubt ist: Mit einem gelösten Ticket von einer gebührenpflichtigen Zone in der gebührenfreien Kurzparkzone parken. Denn damit ist die Ankunftsuhrzeit nicht ersichtlich, ein Strafmandat winkt", so Mirnig, der in diesen Fällen immer wieder mit Beschwerden der Spittaler konfrontiert ist.
Eine Stunde gratis parken?
Derzeit kann man in Spittal - laut Verordnung aus dem Jahr 2012 - die erste halbe Stunde gratis parken. "Wenn ich 50 Cent in den Automaten werfe, kann ich eine Stunde lang parken, dabei ist die erste halbe Stunde, die gratis ist, bereits inkludiert. Für weitere 50 Cent bekomme ich also nur mehr je eine halbe Stunde." Insgesamt kann man aber nur für 180 Minuten - also um 2,50 Euro höchstens - parken.
Das Team Spittal hat bei der Gemeinderatssitzung am 2. Feber einen Antrag eingebracht, das Gratisparken im gebührenpflichtigen Bereich auf eine Stunde auszudehnen. Das Thema soll nun im entsprechenden Ausschuss behandelt werden. Gerhard Klocker verspricht sich dadurch eine Belebung der Innenstadt, es soll den Kaufleuten zugute kommen.
Zur Sache:
Arten von Parkzonen in Spittal: Gebührenpflichtig, gebührenfrei Kurzparkzone 30 Minuten und 90 Minuten
Parkautomaten in der Stadt: 15
Einnahmen Parkraumbewirtschaftung im Jahr 2015: 316.000 Euro
Durchschnittlich gelöstes Ticket für 1,5 Stunden
Gelöste Tickets im Jahr 2015: Rund 300.000
Grundlage: Kurzparkzonenverordnung der Stadt Spittal vom 1. Juni 2012
Betrifft: Mehrspurige Kraftfahrzeuge
Gültig: Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr
Stellplätze:
- gebührenpflichtig: 570
- gebührenfreie Kurzparkzone: 374
- überhaupt frei: 512
- Park&Ride: 200
- Tiefgaragenstellplätze: 450 (Stadtparkcenter, Rizzistraße, Gerngroß, Rathausmarkt)
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