Kinderbetreuung: Zeiten sehr starr

Volksschulen können - wenn Bedarf besteht - ganztägige Schulformen anbieten
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  • hochgeladen von Verena Niedermüller

SPITTAL (ven). Immer wieder wird in der Stadt Spittal über die starren, vom Land vorgegebenen Besuchspflichten von Kindern in Betreuungseinrichtungen diskutiert. Die WOCHE fragte nach, welche Angebote es nun tatsächlich gibt und wie dort die Rechte und Pflichten aussehen. Die Neos möchten die Zeiten flexibler gestalten können.

Drei Formen der Betreuung

"Man muss zwischen schulischen und außerschulischen Angeboten unterscheiden", so Ulrike Grell, zuständig für Volksschulen, Kindergärten und Hort in der Stadtgemeinde Spittal. Der Hort gehört also zu den außerschulischen Angeboten.

Getrennte Abfolge

Relativ neu ist das Angebot von ganztägigen Volksschulen - mit getrennter einerseits und verschränkter Abfolge andererseits. Die Anmeldung für die getrennte Abfolge ist jeweils für ein Schuljahr gültig, ab zehn Kindern kann diese Schulform geführt werden. "Hier ist eine tageweise Anmeldung von ein bis fünf Wochentage möglich, allerdings bis mindestens 16 Uhr", erklärt Grell. Hier werden die Schüler auch verköstigt und klassen- sowie schulstufenübergreifend beaufsichtigt.

Mit Unterricht

Bei der verschränkten Abfolge müssen sich die Eltern vor Beginn der ersten Klasse dafür entscheiden, die Wahl gilt dann für alle vier Klassen und es müssen auch alle Kinder einer Klasse teilnehmen. "Hier gilt: Montag bis Freitag, bis mindestens 16 und längstens 18 Uhr", so Grell. Der Nachmittag beinhaltet auch Unterrichtseinheiten.

Ressourcen?

Die Schule muss jedenfalls spätestens bei Schuleinschreibung Bescheid wissen, denn Personalressourcen und pädagogisches Konzept sowie Elternbeitrag müssen dementsprechend gestaltet werden. Außerdem müsse auch die Infrastruktur zur Verköstigung und Aufenthalt zur Verfügung stehen. Hier ist in den Schulen noch nichts passiert.

Hort mit Bildungsauftrag

Was einigen Eltern aber sauer aufstößt, sind die Anwesenheitspflichten in Schülerhorten. Die Spittaler Neos haben auch einen dementsprechenden Antrag zur flexibleren Gestaltung der Betreuungszeiten im Gemeinderat eingebracht. Iris Raunig von der Abteilung 6 der Landesregierung informiert: "Der Schülerhort unterliegt nicht wie die schulische Betreuung dem Schulgesetz, sondern dem Kinderbetreuungsgesetz. Die Erzieher haben dort die selben Aufgaben wie Kindergärtnerinnen, jedoch ist die Zielgruppe eben älter." Sie spricht hier auch von einem "Bildungsauftrag", der gesetzlich verankert ist. "Öffnungszeiten und Infrastruktur obliegt zwar dem Träger - in dem Fall der Stadtgemeinde Spittal - diese hat sich aber an das Kinderbetreuungsgesetz des Landes zu halten", erklärt Raunig, die diesbezüglich mit vielen Anfragen konfrontiert ist.

Feldkirchen Ausnahme?

"Es wird im Hort ja auch Bildungsarbeit geleistet und dafür müssen die Kinder kontinuierlich anwesend sein", erklärt sie. Neos-Gemeinderat Hermann Bärntatz will dies so nicht gelten lassen. "In den Spittaler Schulen gibt es diesbezüglich viel zu wenig Information für die Eltern. Außerdem: In einer Schule in Feldkirchen, die die ganztägige Form anbietet, arbeitet man sehr wohl mit flexiblen Abholzeiten. Wieso sollte das in Spittal nicht möglich sein?" wirft er in den Raum. Eine Alternative wäre laut Raunig eine von der Stadtgemeinde oder privat organisierte lose Betreuung. "Hier könne man die Zeiten dann flexibler gestalten."

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