Verleumdung: St. Pöltnerin erhob Vergewaltigungsvorwurf

Verteidigerin Andrea Schmidt wies auf die sozial schwierige Situation ihrer Mandantin hin. | Foto: Probst
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ST. PÖLTEN (ip). Es sei ihr bewusst, dass man vor der Polizei die Wahrheit sagen müsse, erklärte eine 39-jährige, besachwaltete St. Pöltnerin im Zuge ihres Prozesses am Landesgericht, wo sie wegen der falschen Anschuldigung, von einem Bekannten vergewaltigt worden zu sein, zur Verantwortung gezogen wurde.

„Man hat mich unter Druck gesetzt“, behauptete sie weiter. Ihr namentlich nicht bekannte Leute hätten sie zu der Verleumdung angestiftet, weil diese den Mann loshaben wollten. Sie habe mit ihm eine Sexaffäre gehabt, eine Vergewaltigung, wie sie am 8. November 2014 vor der Polizei ausgesagt hatte, habe es nie gegeben.
Verteidigerin Andrea Schmidt wies schon zu Beginn der Verhandlung auf die sozial schwierige Situation und die verminderte Intelligenz ihrer Mandantin hin, die nach der Wegnahme ihres Kindes „völlig durch den Wind“ gewesen sei.

Richter Slawomir Wiaderek verurteilte die Frau unter Berücksichtigung des reumütigen Geständnisses zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten (nicht rechtskräftig). Einen weiteren Strafantrag, der auch ihren Ex-Freund auf die Anklagebank brachte, schied Wiaderek in diesem Verfahren aus. Dabei geht es um die Einquartierung des Paares in zwei Klagenfurter Hotels, wobei die Frau ohne Rücksprache mit ihrer Sachwalterin diese als Rechnungsempfängerin angegeben habe. Ob der Mitangeklagte wusste, dass es kein Okay seitens der Sachwalterin gegeben habe, ist in einem weiteren Prozess zu klären.

Verteidigerin Andrea Schmidt wies auf die sozial schwierige Situation ihrer Mandantin hin. | Foto: Probst
Richter Slawomir Wiaderek verurteilte die Frau unter Berücksichtigung des reumütigen Geständnisses zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten (nicht rechtskräftig). | Foto: Probst

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