Freispruch trotz Betrugs im großen Stil
ST. PÖLTEN (ip). Insgesamt 142.358,51 Euro soll eine ehemalige Mitarbeiterin der Diözese St. Pölten zwischen Dezember 2011 und November 2015 auf ihr Privatkonto gebucht haben. Bereits, als man sie seitens des Arbeitgebers zur Rede stellte, gab sie den Betrug sofort zu und verpflichtete sich zur Schadensgutmachung.
Am Landesgericht St. Pölten forderte Staatsanwältin Kathrin Bauer eine tat- und schuldangemessene Bestrafung wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges und des Vergehens der Urkundenfälschung, wobei Letzteres vorerst vom Prozess ausgeschieden wurde.
„Geschenke kaufen“, begründete die 56-Jährige ihre erste kriminelle Transaktion kurz vor Weihnachten 2011. In der Folge habe sie noch weitere 33 unberechtigte Überweisungen getätigt. Zu ihren Aufgaben gehörte es, unter anderem die Krankenabrechnungen der Priester zu bearbeiten. Laut Anklage habe sie Belege gefälscht, indem sie die Kosten für angebliche Behandlungen des Klerus verbucht und das Geld auf ihr Privatkonto überwiesen habe. Eine Nachfrage des Geldinstituts wegen vermuteter Geldwäsche führte schließlich zur Aufdeckung der Machenschaften.
Wie von Beginn an bekannte sich die bislang unbescholtene Frau auch gegenüber dem Schöffensenat schuldig. Den Großteil des Schadens habe sie bereits gutgemacht, den Rest möchte sie, der Vereinbarung entsprechend in monatlichen Raten zurückzahlen.
„Dass Sie Gelder betrügerisch auf Ihr Konto überwiesen haben, das steht fest“, meinte Richter Slawomir Wiaderek nach dem Freispruch in seiner Urteilsbegründung. „Gerettet hat Sie Ihre tätige Reue“, ergänzte er und erklärte, dass diese freiwillig und noch bevor die Polizei eingeschaltet wurde, zustande gekommen sei. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.
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