"Köpfe ab": Polizeiprotokolle nicht verwertbar
ST. PÖLTEN (ip). Weil er seine Eltern geschlagen und ihnen gedroht habe, sie zu töten und ihnen die Köpfe abzuschneiden, musste sich ein 23-jähriger Türke aus St. Pölten vor Gericht verantworten. Der Prozess endete wenig überraschend mit einem Freispruch (nicht rechtskräftig).
Im Zuge eines Streits Anfang Juni dieses Jahres sollen diese Drohungen gefallen sein, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, der sich unter anderem auf die Niederschrift der Polizeibeamten stützte. Der Angeklagte meinte dazu vor Gericht: „Die Wortwahl ist nicht ganz gleich“, natürlich habe er es auch nicht ernst gemeint.
Seine Eltern im Zeugenstand nahmen ihr Recht zur Verweigerung der Aussage wahr, damit fehlten dem Richter entsprechende Belastungsbeweise. „Die Polizeiprotokolle kann ich nicht verwenden, sie sind daher für mich auch nicht existent!“, begründete der Richter sein Urteil.
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