Mithäftling in WC gesperrt

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ST. PÖLTEN (ip). „Eine Freiheitsentziehung bei einer räumlich ohnehin eingeschränkten Person, da muss man sich schon etwas Besonderes einfallen lassen“, kommentierte der Richter einen Vorfall, der sich im vergangenen Sommer in der Justizanstalt St. Pölten abgespielt haben soll.

„Wenn wer isst, geht keiner auf´s WC“

Ein mehrfach vorbestrafter Häftling mit jahrelanger Knasterfahrung dürfte in einer Gemeinschaftszelle das Sagen gehabt haben. Seiner Aussage vor Gericht nach, habe er sich über einen Zellengenossen geärgert, der während der Nachmittagsjause das WC des Haftraumes benutzen wollte. „Wenn wer isst, geht keiner auf´s WC“, erläuterte der 35-Jährige ein ungeschriebenes Gesetz.

„Niemand hat gegessen oder getrunken“, widersprach der Mithäftling. Während er auf der Toilette war, hätte der Beschuldigte, vermutlich gemeinsam mit einem weiteren Insassen, einen Besenstiel abgebrochen und damit die Türklinke blockiert.

Danach sei es stockdunkel geworden, weil das Licht von außen abgedreht worden sei. Schließlich floss durch den unteren Türschlitz eine brennbare Flüssigkeit, die dem 35-Jährigen privat gehörte, in den winzigen Raum, die der Beschuldigte angezündet habe.

45 Minuten am WC eingesperrt

„I hob mi auf die Klomuschel g´setzt, damit i net zum Brennen anfang!“, schilderte das Opfer seine Lage, die es „unter argem Stress und großer Angst“ erlebte. Für sein Gefühl, so der zweifach eingesperrte Häftling, waren die Flammen etwa 30 Zentimeter hoch, hätten eine Minute gebrannt und erst nach zirka 45 Minuten habe man ihn wieder herausgelassen. Großteils bestätigt wurden seine Angaben von einem vierten Knastbruder, der sich in diverse Streitereien jedoch nicht einmischen wollte.

„Er hätte jederzeit aus dem WC rauskönnen“, behauptete der Angeklagte. Man habe gar keine brennbare Flüssigkeit im Haftraum, den Besenstiel verwende man als Hantel zum Trainieren und mit dem Feuerzeug habe er nur Licht in den stockdunklen Raum bringen wollen, so die für den Richter unglaubwürdigen Erklärungen des Beschuldigten. Natürlich habe er ihm nach dem Vorfall auch nicht damit gedroht, ihn und seine 90-jährige Mutter umzubringen, wenn er von den Vorfällen in der Zelle etwas erzähle.

Häftling musste "nackert" die Zelle putzen

Nach einem Tag in einer anderen Zelle fasste das Opfer jedoch Mut und schrieb einen Brief an die Verwaltung. Vor Gericht ergänzte der Häftling, dass ein Verfahren wegen diverser Sexualdelikte, die man an ihm begangen habe, eingestellt worden sei. Zu den Übergriffen meinte er: „Es war zwar unangenehm, aber i hab kann seelischen Schaden davon.“

Im Gedächtnis bleibe ihm jedoch auch, dass er „nackert“ die Zelle putzen musste und der Beschuldigte ein Gekritzel auf seiner Glatze verewigt habe.
Der Richter sprach den Angeklagten wegen Freiheitsentziehung und Nötigung schuldig und verlängerte seine Haftstrafe um weitere zehn Monate (nicht rechtskräftig).

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