„Ich bin unschuldig, Herr Richter“
Landeshauptstädter wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegen frühere Lebensgefährtin verurteilt.
ST. PÖLTEN (ip). Wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegenüber seiner früheren Lebensgefährtin verurteilte der St. Pöltner Richter Markus Grünberger einen 18-jährigen, mehrfach vorbestraften Hauptstädter zu einer bedingten Zusatzstrafe von sieben Monaten. Bedingt daher, da der Bursche zwischenzeitlich bereits das Haftübel verspürt habe, so der Richter. Noch bevor der Richter „bedingt“ aussprechen konnte, schrie der Bursche völlig unbeherrscht: „Ich bin unschuldig, Herr Richter!“
Den Vorwurf, seine frühere Lebensgefährtin auch während ihrer Schwangerschaft nahezu täglich geschlagen, teilweise auch getreten zu haben, wies der Mann zurück. „An den Haaren gerissen?“ – „Des kann sein“, räumte er ein. An die 250 Mal angerufen, als die Beziehung schon beendet war, sei auch möglich. Allerdings habe er sie nur im Zusammenhang mit seinem Facebook-Account kontaktiert.
Einen Freispruch für ihn gab es im Zusammenhang mit Drohungen, die Grünberger als milieubedingte Unmutsäußerungen wertete und von Stalking könne man auch nicht sprechen, da es bei den Anrufen hauptsächlich um das gemeinsame Kind gegangen sei.
Ebenfalls freigesprochen wurde der 18-Jährige im Zusammenhang mit einer Schlägerei in Tulln. Die Aussagen des Burschen und der drei türkischstämmigen Mitangeklagten, sowie der Zeugen wichen so stark voneinander ab, dass eine Schuldzuweisung für den Richter nicht möglich war. Das Urteil für das Quartett lautete daher: Freispruch im Zweifel. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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