Mädchen mit Penis-Tattoo verunstaltet

Richter Markus Grünberger | Foto: Probst
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ST. PÖLTEN (ip). Einigermaßen geschockt reagierte eine 21-Jährige, als sie im Badezimmerspiegel auf ihrem Rücken statt des gewünschten Yin-Yang-Tattoos einen Penis und das Wort „Fuck“ im wahrsten Sinne des Wortes verewigt sah. Staatsanwältin Barbara Kirchner nannte es „eine schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen“ – nur eines von mehreren Fakten, das sie am Landesgericht St. Pölten einem mehrfach vorbestraften Burschen zur Last legte.

Wenige Monate nach seiner Haftentlassung Ende Mai 2015 setzte der 21-jährige „Möchte-gern-Tätowierer“ seine kriminelle Laufbahn in St. Pölten fort. So ließ er etwa im August in einem Lokal die Fäuste sprechen. Ohne wirklichen Grund habe er sich umgedreht und einem 25-jährigen Tänzer „mitten auf die Nase“ geschlagen. Vor Gericht behauptete der Angeklagte, dass das Opfer seine Freundin gewürgt habe, was der Aussage des 25-Jährigen nach, absolut nicht der Fall gewesen sei.
Dass der Beschuldigte seine Aggressionen nicht im Griff hat, bewies er auch, als ein Frequency-Besucher ihn nach dem Weg fragte. Der 30-Jährige erhielt einen Schlag und „Dann habe ich schon meine Zähne ausgespuckt“, erklärte der Betroffene im Zeugenstand.

Einem Griechen habe der Brutalo eine Frau angeboten. Als dieser dankend ablehnte, verpasste ihm der Angeklagte einen Tritt gegen das Schienbein. Der Grieche ging zu Boden und musste noch Faustschläge gegen den Kopf einstecken.
Mit einem 43-Jährigen verließ der Bursche ein Lokal. Als ein anderer Mann dem 43-Jährigen drohte, ihm „in die Gosch´n zu hau´n“, meinte der 21-Jährige: „Du brauchst das nicht, das mach ich!“ Der folgende Schlag kostete dem Älteren ebenfalls einen Zahn mit Reparaturkosten in Höhe von 3.050 Euro.
Dass er bei einem seiner fünf Opfer die Rettung verständigte, erklärte der Angeklagte: „Der hot am ärgsten ausg´schaut.“

Richter Markus Grünberger konfrontierte den Beschuldigten auch mit der unerlaubten Inbetriebnahme eines Pkws. „Da is der Schlüssel g´steckt“, erklärte der Bursche. Gemeinsam mit seiner Freundin, die, ebenfalls angeklagt, zum Prozess nicht erschienen war, fuhren sie schließlich ohne Führerschein und wie bei allen Straftaten mehr oder weniger betrunken gegen einen Baum.
Nicht zuletzt stand der Diebstahl von 350 Euro Bargeld aus einer Kellnerbrieftasche auf der Liste der Straftaten. Der Lokalbesitzer auf die Frage nach Schadenersatz meinte: „I krieg jo eh nix!“

Gemeinsam mit zwei Mädchen, darunter auch die Tattoo-Geschädigte, soll der Beschuldigte an einem Einbruch beteiligt gewesen sein. Auf die Frage des Richters nach der Beute lautete die Antwort: „Lauter Blödsinn!“ Die beiden Mitangeklagten kamen diesbezüglich mit bedingten Freiheitsstrafen von drei beziehungsweise vier Monaten davon (nicht rechtskräftig).
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erstellte Richard Billeth ein Gutachten. Demnach sei der 21-Jährige zwar zurechnungsfähig, jedoch aufgrund seiner Gewaltbereitschaft auch in Zukunft sehr gefährlich. Für den Angeklagten bedeutete das neben einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (nicht rechtskräftig).

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