St. Pölten: Ex-Mann soll Frau und Polizeibeamten massiv verleumdet haben
45-Jähriger spricht von überhöhten Rechnungen und Mädchen aus dem Osten, die Polizist nach Österreich geholt haben soll.
ST. PÖLTEN (ip). Abermals vertagt wurde der Prozess gegen einen 45-Jährigen aus Bulgarien, der wegen Verleumdung in St. Pölten vor den Richter kam. Verteidiger Josef Gallauner versuchte, den Vorwurf von Staatsanwalt Karl Wurzer zu entkräften und stellte die Protokolle der Aussagen seines Mandanten vor der Polizei auf den Prüfstand.
Frau soll überhöhte Rechnungen gelegt haben
Laut Anklage habe der Beschuldigte vor der Polizei in St. Pölten behauptet, dass seine geschiedene Frau, die auch für die Polizei als Dolmetscherin tätig ist, der Behörde überhöhte Rechnungen ausgestellt habe. Darüber hinaus habe sie mit ihrem neuen Freund, einem Polizeibeamten, Mädchen nach Österreich geholt und verkauft.
Die Beamtin schickte den Bulgaren zur Korruptionsstelle im Innenministerium (BAK) und erstellte erst danach ein Gedächtnisprotokoll. Während in diesem Protokoll von den massiven Vorwürfen des Beschuldigten die Rede ist, kommt dahingehend in den Protokollen des BAK nichts mehr vor.
Dienstentgang der Frau durch Vorwürfe
Er habe diese Dinge auch nie behauptet, so der Bulgare und auch sein Freund, ein LKW-Fahrer, habe als Zeuge nur zögerlich ein Protokoll unterschrieben und behauptet, er sei dabei unter Druck gesetzt worden. Zur Polizei sei der Bulgare nur gegangen, weil er sich in einer anderen Angelegenheit ungerecht behandelt gefühlt habe und das nur deshalb, weil seine Ex-Frau gemeinsam mit ihrem Neuen gegen ihn interveniert habe.
Die Frau schloss sich mit einer Forderung in Höhe von 3.000 Euro als Privatbeteiligte dem Prozess an. Sie habe einen entsprechenden Verdienstentgang gehabt, da sie aufgrund der Aussagen des Angeklagten vier Monate von der Dolmetscherliste gestrichen worden sei. Mittlerweile sei das Verfahren gegen sie und den Beamten eingestellt worden.
Eine "abstruse Geschichte"
„Bei uns unterschreibt niemand ein Protokoll blind, das gibt´s bei uns nicht!“, und, so ergänzte der Beamte im Zeugenstand zu den entsprechenden Fragen des Richters, die Unterschrift sei auch sicher nicht unter Druck geleistet worden.
Als „abstruse Geschichte“ bezeichnete Michael Pfleger die Angelegenheit. Ihn suchte der Freund des Beschuldigten auf, um sich rechtlichen Rat zu holen. Er habe etwas unterschrieben, was er so nicht wollte und nun möchte er seine Aussage widerrufen, so der LKW-Fahrer zum Anwalt, der ihn dahingehend belehrte, dass ein Widerruf nicht möglich sei und er sich allenfalls wegen einer Falschaussage vor Gericht zu verantworten habe.
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