Koranverhöhnung: 48-jähriger St. Pöltner verurteilt
Bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten, Angeklagter wurde vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen.
ST. PÖLTEN (ip). Nachdem ein 48-jähriger St. Pöltner beim ersten Prozesstermin am Landesgericht bestritten hatte, selbst ein Bild, das die Bücherverbrennung der Nazis zeigt, via Facebook gepostet zu haben, bestätigten die Ermittlungsbehörden nun, dass andere Personen die Finger im Spiel hatten.
Dennoch – der Text, mit dem der Beschuldigte einen Aufruf zur Koranverbrennung, den er übernommen hatte, kommentierte, sei eine Verhöhnung des für Islamisten heiligen Buches, so der Richter. Verhetzung sei dabei keine erkennbar.
„Sie sind ja nach wie vor aktiv, vorsichtiger vermutlich“, stellte Herr Rat in den Raum und meinte, dass auch die Verbreitung der Manipulation bedenklich sei.
„Ich war damals sehr emotional“, bekannte der 48-Jährige. „Heute weiß ich, dass der Rechtsextremismus genauso schlimm ist, wie die anderen“, betonte der Angeklagte, der wegen der Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt wurde. Vom Vorwurf der Verhetzung seitens Staatsanwältin Kathrin Bauer wurde der Beschuldigte im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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