Interessantes Urteil im VW-Abgasskandal

Hubert Niedermayr | Foto: Wolfgang Simlinger
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BEZIRK. Den VW Polo hatte sich die Mandantin vom Steyrer Anwalt Hubert Niedermayr 2011 bei einem Vertragshändler gekauft. Das Fahrzeug funktioniert tadellos, dennoch: "Weil dieses Fahrzeug auch vom sogenannten Manipulationsskandal betroffen ist, haben wir auf Feststellung der Haftung des Vertragshändlers geklagt", so Niedermayr. Und dieser Prozess wurde nun in erster Instanz gewonnen.
"Mit diesem Urteil wird festgestellt, dass der Vertragshändler für sämtliche Schäden des Kunden wie etwa verminderter Wiederverkaufswert, erhöhter Verbrauch, erhöhte Wartungskosten usw. zu haften hat." Rechtskräftig ist das Urteil nicht. Niedermayr vermutet, dass der Rechtsstreit in die nächste Instanz geht. "Trotzdem stellt das Urteil einen bedeutenden Etappensieg für die Kundin und für jeden Konsumenten dar. Denn bei einem Verkauf des Wagens ist meine Mandantin abgesichert."

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