Fit in den Sommerjob

Bei Fragen steht der kostenlose Service der Arbeiterkammer zur Verfügung. | Foto: cult12 - Fotolia
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BEZIRK. Ferialarbeiter sind meist Schüler oder Studenten, die während der Ferien arbeiten, um Geld zu verdienen. Ferialarbeit ist daher in der Regel ein befristetes Arbeitsverhältnis, das allen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen unterliegt. Ferialarbeiter sind somit auch weisungsgebunden, zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet und müssen sich organisatorisch in den Betrieb eingliedern. Wer mehr als 415,72 Euro (Geringfügigkeitsgrenze) verdient, ist sowohl kranken-, unfall-, pensions- und arbeitslosenversichert. Wer unter die Geringfügigkeitsgrenze fällt, ist nur unfallversichert. Die Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse muss der Arbeitgeber machen. Das Praktikum dagegen ist ein für die Ausbildung notwendiger Arbeitseinsatz, der ebenfalls im Rahmen eines normalen Arbeitseinsatzes abgewickelt wird. Es liegt ebenfalls eine Arbeitspflicht vor. Da es sich bei einem Pflichtpraktikum üblicherweise auch um ein Arbeitsverhältnis handelt, besteht für den Arbeitgeber grundsätzlich die Verpflichtung, Entgelt zu bezahlen. Aufgrund der besonderen Zielsetzung eines Pflichtpraktikums schuldet der Arbeitgeber aber nicht nur das Entgelt und die Fürsorge, er muss sich auch um die Ausbildung des Praktikanten kümmern. Wenn der Ausbildungscharakter zu kurz gerät, ist manchmal von einem „reinen“ Arbeitsverhältnis statt einer Mischung von Arbeit und Ausbildung auszugehen. Ein Volontariat ist ein Ausbildungsverhältnis, wobei hier kein Arbeitsverhältnis vorliegt. Es besteht weder eine Arbeitsverpflichtung noch ein Entgelt-anspruch und keine Eingliederung in die organisatorischen Abläufe des Betriebes. Da es sich bei dem Volontariat um ein reines Ausbildungsverhältnis handelt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Entgelt. Fallweise wird manchmal ein Entgelt vereinbart. „Immer noch kommt es vor, dass einige Firmen junge Menschen im Sommerjob um ihre Rechte, zum Beispiel um angemessene Bezahlung, bringen. Generell rate ich allen, sich bei Fragen und Problemen rasch an die AK zu wenden. Die Beratung ist natürlich kostenlos“, sagt AK-Präsident Johann Kalliauer. Alle Infos auf ooe.arbeiterkammer.at

Weitere wichtige Tipps rund um die Themen Praktikum/Volontariat/Ferialjob

Bei Ferialjob und/oder Pflichtpraktikum ist es ratsam, sich über die grundsätzlichen Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer/-in zu informieren. Unter ooe.arbeiterkammer.at/ferialarbeit sind viele nützliche Infos zusammengefasst, auch eine kostenlose telefonische oder persönliche Beratung bei der AK ist möglich. Es gibt auch eine informative Broschüre der AK mit dem Titel „Arbeiten in den Ferien“!

Vor Beginn des Ferialjobs/Pflichtprakikums sollten die wichtigsten Punkte (Dauer, Tätigkeiten, Bezahlung, Arbeitszeit) jedenfalls schriftlich festgehalten werden.
Während des Sommerjobs sollten täglich die Arbeitszeiten inklusive Pausen genau aufgeschrieben werden. Falls die Firma nämlich am Ende weniger bezahlt, als rechtlich zusteht, kann der Jobber mit diesen Aufzeichnungen zur AK kommen – sie sind dann der „Beweis“, mit dem die AK offene Zahlungen im Nachhinein bei der Firma eintreiben kann.
Nach Beendigung des Dienstverhältnisses sollten sich die Ferialarbeiter und Pflichtprktikanten die Abrechnungen kontrollieren lassen – bei der AK ist das kostenlos. Wichtig: Rasch die Abrechnungen kontrollieren lassen – denn in vielen Kollektivverträgen gibt es für bestimmte Bestandteile des Entgelts teilweise sehr kurze Verfallsfristen. Werden offene Bezahlungen nicht innerhalb dieser Fristen bei der Firma eingefordert, kann Entgelt „verloren“ gehen.

Im folgenden Kalenderjahr (nach dem Sommerjob) Lohnsteuerausgleich machen – zahlt sich so gut wie immer aus und kann einige hundert Euro Lohnsteuer oder bis zu 110 Euro „Negativsteuer“ zurückbringen!

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