Pfefferspray boomt auch in Telfs

Pfefferspray ist auch eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes und erst ab 18 Jahren erlaubt.
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  • Pfefferspray ist auch eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes und erst ab 18 Jahren erlaubt.
  • hochgeladen von Diana Riml

TELFS. Im letzten Jahr hat sich einiges getan, es sind viele Flüchtlinge nach Europa gekommen. Über die Vorgangsweise der Politik kann man streiten, jedoch scheint sich die Integration der männlichen Flüchtlinge als schwerer zu erweisen, als gedacht. Zahlreiche sexuelle Übergriffe und ein nicht wertschätzender Umgang mit Frauen sind leider nicht zu leugnen, obwohl natürlich nicht jeder Flüchtling sich so verhält. Schnell wird man ins rechte Eck gestellt wenn man hierzu etwas sagt, dabei geht es hier nicht um Ausländerfeindlichkeit, sondern um das Leben von Werten, die weltweit selbstverständlich sein sollten.
Es gibt natürlich auch einheimische schwarze Schafe, aber solche "Mobs" wie in Köln sind kaum die Regel. Man muss seinen Blick nur nach Indien und in islamisch geprägte Länder richten und es wird erkennbar, dass Frauen unterdrückt werden (ob dies nun kulturelle, religiöse oder soziale Hintergründe hat, sei dahingestellt).

Pfefferspray boomt:

Bei solchen Vorfällen ist es nicht verwunderlich, dass speziell Frauen unsicher sind und sich schützen wollen - oft machen auch Männer den ersten Schritt und kaufen ihrer Freundin/Frau einen Pfefferspray, so Christine Kahlhofer von Kahlhofer Jagd in Telfs. Auch die Zahl der Waffenbesitzkarten hat zugenommen: Während es 2014 noch 120 in Tirol waren, sind es 2015 bereits 279 gewesen. Auch lokale Waffengeschäfte bemerken eine Zunahme an Verkäufen seit der Einwanderungswelle, Männer greifen aber eher zu Schreckschusspistolen. Ein weiterer Grund für diese Aufrüstung ist aber auch der Schutz vor Einbrüchen.
In Telfs machte sich eine enorme Zunahme im Verkauf bemerkbar, als vorübergehend Flüchtlinge im Feuerwehrhaus einquartiert wurden. Darauf war der Markt nicht vorbereitet, die Pfeffersprays waren ausverkauft.

Verhältnismäßiger Einsatz:

Es herrscht Unsicherheit über die Verwendung von Pfeffersprays, es gilt als Waffe und sein Einsatz muss verhältnismäßig sein. Laut österreichischem Waffengesetz dürfen Pfeffersprays und ähnliche Produkte nur im Waffenfachhandel erworben werden, der Bezug oder Vertrieb über Onlineshops, Tankstellen, Trafiken oder ähnliches ist nicht erlaubt.

Richtige Handhabung wichtig:

Bei illegal erworbenen Produkten kommt es immer wieder zu qualitativen Mängeln, weiters fehlt die Beratung zum richtigen Umgang. Es gibt zudem einen Unterschied zwischen "Waffenbesitzkarte" und "Waffenpass". Die Waffenbesitzkarte ist eine Urkunde, die zum Erwerb und Besitz, aber nicht zum Mitführen von Schusswaffen der Kategorie B berechtigt (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten, halbautomatische Schusswaffen). Waffenpass: InhaberIn darf Schusswaffen der Kat. B erwerben, besitzen und führen. Aktuell plant die EU aufgrund der Anschläge, die Waffengesetze zu verschärfen.

BEZIRKSBLÄTTER befragten Mag. Josef Schreier, zuständiger Beamter von der BH Innsbruck:
Wie viele Waffenbesitzkarten wurden im Jahr 2014 beantragt?
MAG. JOSEF SCHREIER: 2014 wurden insgesamt 120 Waffenbesitzkarten neu ausgestellt, davon ca. 12% Frauen; 2015 waren es 279 neue Waffenbesitzkarten, davon ca. 11 % Frauen (Bezirk Innsbruck-Land).

Für welche Schusswaffen benötigt der Bürger eine Waffenbesitzkarte?
Es gilt hier § 19 Abs. 1 Waffengesetz: „Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schußwaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.“

Wurden auch so viele Waffenbesitzkarten ausgestellt wie beantragt - oder gibt es viele Abweisungen?
Es gibt Abweisungen, grundsätzlich aber eher wenige, weil viele Personen die die Voraussetzungen für eine Waffenbesitzkarte nicht erfüllen erst gar nicht um diese ansuchen.

Was ist zum Erhalt einer Waffenbesitzkarte nötig?
Hier gilt § 21 Waffengesetz. Allgemein: 21 Jahre, gültige/r Jagdkartenbesitzer, ansonsten waffenpsychologisches Gutachten und Waffenführerschein.

Wie viele Waffenpässe wurden 2014 und 2015 beantragt und ausgestellt?
2014 wurden 18 ausgestellt; 2015 waren es 19 Waffenpässe. Es gab natürlich auch Abweisungen.
Zusätzlich möchte ich noch angeführen, dass ein Pfefferspray auch eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes ist und erst ab 18 Jahren erlaubt ist. Ansonsten gibt es hier keine Einschränkungen für das Führen usw.

Pfefferspray ist auch eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes und erst ab 18 Jahren erlaubt.
Männer greifen eher zu Schreckschusspistolen als zu Pfefferspray.
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