Hallein erhält eine neue Stille-Nacht-Orgel
Zum 200-Jahr-Jubiläum des Weihnachtsliedes im Jahr 2018 soll die Orgel erstmals gespielt werden.
HALLEIN (tres). Nach jahrelangem Bemühungen ist es nun fix: die Stadtpfarrkirche Hallein wird eine neue Orgel erhalten.
Die so genannte "Gruber-Orgel" - benannt nach Franz Xaver Gruber, dem Komponisten von "Stille Nacht! Heilige Nacht!" - ist desolat und kann seit einigen Jahren nicht mehr gespielt werden. Über gemeinsame Initiative von Landeshauptmann Wilfried Haslauer und Halleins Bürgermeister Gerhard Anzengruber ist es nun gelungen, die Finanzierung sicherzustellen.
560.000 Euro für das Instrument
Das Gehäuse der Orgel soll restauriert und die Orgel selber neu gebaut werden. Wenn alles nach Plan läuft, wird die neue Orgel am 24. Dezember 2018 wieder erklingen – genau 200 Jahre nach dem Tag, an dem das weltbekannte Weihnachtslied in Oberndorf zum ersten Mal gesungen wurde. Die neue Orgel soll dann den Namen "Stille Nacht-Orgel" tragen.
Nötig sein werden dafür insgesamt rund 560.000 Euro, wobei die neue Orgel 500.000 Euro und die Sanierung des Gehäuses 60.000 Euro kosten. Die Finanzierung soll durch das Land und die Stadt Hallein, die jeweils 150.000 Euro beitragen, sowie die Pfarre Hallein und private Sponsoren erfolgen.
Rieger Orgelbau GmbH bekam Auftrag
Die ursprüngliche Orgel der Halleiner Stadtpfarrkirche wurde von Mitgliedern der berühmten Orgelbauerfamilie Mauracher um 1870 geschaffen. Sie wurde 1962/63 abgebaut und durch ein Instrument mit damals neuartiger elektromagnetischer Pfeifensteuerung ersetzt.
Zuletzt konnte die Orgel nur mehr notdürftig bespielt werden. Sie kam daher immer seltener zum Einsatz und wurde schließlich 2011 stillgelegt.
Die neue Orgel wird 27 Register auf zwei Manualen und Pedal aufweisen. Den Auftrag erhält die Firma Rieger Orgelbau GmbH aus Schwarzach in Vorarlberg. Das historische Gehäuse und die Ziergitter werden saniert bzw. fehlende Teile werden ergänzt.
Die Ausführung erfolgt im Einklang mit dem Kirchenmusikreferat der Erzdiözese Salzburg und dem Bundesdenkmalamt.
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