Notariat Dr. Helga Kaiser und Mag. Wolfgang Stütz
Befreiung Grundbuch-Eintragungsgebühr bei Liegenschaftskauf
Am 20. März dieses Jahres wurde im Nationalrat eine bedeutsame Gesetzesänderung beschlossen: Beim Erwerb von Wohnraum besteht unter gewissen Voraussetzungen eine Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr. BRUCK. Die Befreiung von der Grundbuch-Eintragungsgebühr besteht nur dann, wenn der Kaufvertrag beziehungsweise Pfandbestellungsvertrag nach dem 1. April 2024 abgeschlossen wurde und zwischen 1. Juli 2024 und 1. Juli 2026 beim Grundbuch eingelangt ist. Diese Regelung gilt daher zeitlich...