Vor 100 Jahren
Amtsblatt der BH Zwettl vom Donnerstag, 19. April 1923
Das Sammeln von Zapfen in Nadelwäldern ohne Zustimmung der Waldeigentümer ist als Forstfrevel strafbar. Der Zapfenreichtum, der in den Nadelwäldern zu bemerken ist, hat unternehmungslustige Händler veranlaßt, Zapfen, ohne um die Einwilligung der betreffenden Waldbesitzer sich zu kümmern, sammeln zu lassen und waggonweise zu versenden. Beim Einsammeln werden auch die stehenden Stämme vielfach verletzt. Die Waldbesitzer werden hiemit behufs Überwachung in ihrem eigenen Interesse aufmerksam...