Rechtlicher Ansprüche
Land Tirol verzichtet auf Einwand der Verjährung
TIROL. Am gestrigen Mittwoch wurde im Tiroler Landtag beschlossen, bei der Entschädigung von Missbrauchsopfern in Tiroler Heimen unter bestimmten Voraussetzungen auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Das erklärte die für Kinder- und Jugendhilfe zuständige LRin Gabriele Fischer. Gesetz ab heute in Kraft Das neue Gesetz zum Verjährungsverzicht gegenüber den Opfern von psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt in Heimen der Jugendwohlfahrt (Gesetz über den Verzicht des Landes...