Mit Böller zum Clubbing
Securities stießen bei Taschenkontrolle auf illegalen Knallkörper
LANGENROHR. Weil eine Alkoholflasche aus einer Tasche eines Jugendlichen hervorgelugt hat, haben die Securities bei dem Jugendlichen, der Sonntag etwa gegen drei Uhr Früh zum Langen-Rohr-Clubbing gekommen ist, eine weitere Körperabtastung durchgeführt. Da staunten sie nicht schlecht, als sie auf einen illegalen Böller stießen.
"Der Feuerwerkskörper war etwa 15 Zentimeter hoch und hatte einen Durchmesser von 10 Zentimetern", informiert ein Beamter der Polizeiinspektion Tulln. Der Knallkörper zählt zu den Feuerwerken der Klasse III, für die ein sogenannter Großfeuerwerkerschein erforderlich ist. Erlaubt seien Böller der Klasse I und II – "jedoch keinesfalls in Räumen", sagt der Exekutivbeamte. Der Bursch wurde auf freiem Fuß angezeigt, der Böller der Bezirkshauptmannschaft vorgelegt. Mit einer Geldstrafe bis maximal 5.000 Euro müsse der junge Mann rechnen.
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