SPÖ kritisiert „reine Willkür“ bei Geld-Vergabe
¶BEZIRK TULLN. „Gravierende Ungerechtigkeiten“ stellen LA Vize-Bgm. Günter Kraft und GVV-Obmann Bürgermeister Hermann Kühtreiber (beide SP) bei der Zuteilung von finanzieller Unterstützung durch das Land fest.
Die Bedarfszuweisungen geben Anlass zur Kritik:
Pro Kopf und Jahr – ermittelt wurde der Durchschnitt von 2008 bis 2011 – erhält ein Bürger in Grafenwörth 167,83 Euro, einer in Zwentendorf lediglich 36,52 Euro. Im abgelaufenen Jahr 2011 war die ÖVP-Gemeinde Grafenwörth mit 138,80 Euro pro Kopf Spitzenreiter. Sankt-Andrä-Wördern ist das Schlusslicht unter den SPÖ-Gemeinden mit 20,04 Euro pro Kopf. Kühtreiber geht davon aus, dass es sich bei der Vergabe „um reine Willkür“ handle.
Zur Sache
Bedarfszuweisungen II (BZ II) werden zur Verringerung des Haushaltsabgangs erteilt, Bedarfszuweisungen III (BZ III) dienen zur Projektförderung bei außerordentlichen Vorhaben, wie z.B. Umbau/Neubau von Gemeindestraßen, Sportplatz, Musikschulen.
BZ II + BZ III pro Kopf 2011
Grafenwörth 138,80
Großriedenthal 125,00
Königstetten 121,83
Königsbrunn 115,24
Würmla 108,52
Absdorf 77,01
Kirchberg a.W. 76,09
Judenau-Baumgarten 74,34
Fels am Wagram 73,03
Muckendorf-Wipfing 68,81
Sieghartskirchen 67,93
Michelhausen 60,58
Zeiselmauer 53,14
Atzenbrugg 51,30
Zwentendorf 47,28
Sitzenberg-Reidling 39,04
Langenrohr 38,78
Tulbing 38,62
Tulln 33,90
Sankt Andrä-Wördern 20,04
Großweikersdorf 19,78
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