Tulln: Verkäuferin wurde falsch eingestuft – nur ein Teil nachgezahlt
Nur ein Teil wurde der Tullnerin nachgezahlt: AK unterstützte
TULLN / NÖ. Eine Dienstnehmerin aus dem Bezirk begann im Februar 2010 bei einer großen Handelskette zu arbeiten. Im März 2012 schöpfte sie den Verdacht, dass sie
nicht korrekt eingestuft wurde. Nach einem Gespräch mit dem Rayonsleiter
wurde sie ab März 2012 korrekt eingestuft. Für die Zeit davor wurde jedoch
keine Nachzahlung geleistet. „Da ihre eigene Intervention nicht fruchtete,
wandte sie sich an die AK Tulln. Bei unterkollektivvertraglicher Entlohnung
sieht der KV für Handelsangestellte jedoch eine Verfallsfrist von einem
Jahr vor“, berichtet Bezirksstellenleiter-Stellvertreterin Petra Parzer.
Unternehmen erklärte sich zu Vergleich bereit
Daher forderte die AKNÖ die Nachzahlung rückwirkend für ein Jahr ein. Da
der Dienstgeber die Ansicht vertrat, die Dienstnehmerin hätte bei Eintritt
ihre Ansprüche nicht korrekt deklariert und der Zeitraum bis März 2012 sei
somit verfallen, ging der Fall zu Gericht. Im Juni 2013 erklärte sich das
Unternehmen zu einem Vergleich bereit und zahlte ihr die Hälfte der
geforderten Summe nach. „Die Dienstnehmerin fiel also um den Großteil ihrer
Ansprüche um“, so Parzer.
Jahresbilanz 2014 – Bezirk Tulln
Arbeits- und sozialrechtliche Beratungstätigkeit
Persönliche Beratungen: 1.480
Telefonische und schriftliche Beratungen:1.834
Interventionen beim Dienstgeber: 120 Fälle
Kostenloser Rechtsschutz: 63 Fälle
Außergerichtlich eingebracht: 90.489 Euro
Gerichtlich eingebracht: 127.960 Euro
Insolvenzen 1,267.937 Euro
Gesamtsumme: 1,486.386 Euro
2014 forderte die AK Tulln für 120 ArbeitnehmerInnen ausstehende Löhne und Gehälter ein. „Leider haben es einige Arbeitgeber auf eine gerichtliche
Auseinandersetzung ankommen lassen“, sagt Petra Parzer. Für die
ArbeitnehmerInnen des Bezirks konnten 218.449 Euro an Entgeltnachzahlungen
erreicht werden. Weiters wurden 1,27 Millionen Euro für 113
ArbeitnehmerInnen aus 22 insolventen Betrieben gesichert.
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