Pflicht: Kastration gegen "Invasion"
Katzen-OP ist Gesetz: Was Tullns Tierbesitzer beachten müssen
KÖNIGSTETTEN / BEZIRK TULLN. Seit ersten April gilt in Niederösterreich eine Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen. Auch sonst ist kaum etwas so streng reglementiert wie das Leben mit unseren vierbeinigen Lieblingen. Wir haben uns im Bezirk Tulln umgehört, welche Regeln wo gelten und was Tierheim, -ärzte und -halter zu Kastrationspflicht, Leinenzwang und Maulkorb sagen.
"Will keine Invasion"
Bis zu 20.000 Euro werden im Tierheim Königstetten jährlich an Kastrationskosten aufgewendet. "Viele Katzen werden unkastriert aufgegriffen", so Beatrice Aigner, die die Operationen durch Spenden und Subventionen des Tierheims St. Pölten und der Gemeinde Königstetten finanziert. Grundsätzlich steht sie der Kastration positiv gegenüber, doch "die erste Rolligkeit der Tiere sollte abgewartet", so Aigner. Und das hat Landwirtin Claudia Hittinger aus Dürnrohr schon vor zwei Jahren erledigt: "Ich will keine Katzeninvasion haben", hat sie vorgesorgt.
Öffis: Nur mit Beißkorb
Im Ortsgebiet müssen Hunde an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden (siehe "Zur Sache"). So auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, wie Patrick Hora und Sabrina Eberl aus Langenrohr wissen. "Wenn wir die Schwiegereltern in Innsbruck besuchen, fahren wir mit dem Zug", sagt der Hundebesitzer, der für seine Kimi gerade einen Beißkorb gekauft hat.
Grundsätzlich sollten Hundebesitzer "nicht das eigene Ego pushen, indem sie glauben, dass das Tier ohne Leine gehen kann", so Aigner. "Wenn Hündinnen läufig sind, dann kann sich nämlich auch der best erzogenste Hund dem Trieb nicht entziehen", so die Obfrau, die betont, dass sowohl das eigene als auch das fremde Tier geschützt werden sollte.
Zur Sache
An öffentlichen Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden, detto in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Parks, usw. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen beides haben. Dies gilt für alle 21 Gemeinden im Bezirk Tulln. NÖ Hundehaltegesetz: noe.gv.at/Umwelt/Naturschutz/Tierschutz.
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