Bedrohung mit Schusswaffe nicht nachweisbar

 „Im Zweifel zugunsten des Angeklagten“, begründete Richter Markus Grünberger. | Foto: Probst
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GRAFENWÖRTH (ip). Im Oktober 2015 erstatteten drei Burschen Anzeige gegen den Lenker eines Volvos, der sie bei Grafenwörth mit einer Faustfeuerwaffe bedroht haben soll. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten will nun prüfen, ob gegen das Trio Ermittlungen wegen falscher Beweisaussagen eingeleitet werden.
Der 20-jährige Lenker des Volvos bekannte sich zu den Vorwürfen von Staatsanwalt Michael Lindenbauer nicht schuldig. Er sei von dem hinter ihm fahrenden Golf geblendet worden. Dieser habe ihn schließlich überholt, sei langsamer geworden und habe sich wieder überholen lassen, ohne das Fernlicht auszuschalten. Schließlich sei er am Pannenstreifen stehen geblieben, der Lenker des Golfs hinter ihm. Er habe die Autotüre geöffnet, nach hinten geschaut und gesehen, dass zwei Männer aus dem Fahrzeug stiegen. Aus Angst habe er die Türe zugemacht und sei mit quietschenden Reifen davon gefahren. Übrigens sei er alleine unterwegs gewesen.
Ganz anders schilderten die als Zeugen geladenen Insassen des Golfs den nächtlichen Vorfall. Gegenseitiges Überholen? Ja! Stehenbleiben am Pannenstreifen? Ja! „Sie sollen eine Waffe in der Hand gehabt haben, repetiert haben und sie einem der Männer an die Brust gehalten haben“, konfrontierte Richter Markus Grünberger den Angeklagten mit der Darstellung der drei Zeugen. Außerdem seien noch zwei Burschen in dem Volvo gesessen und am Pannenstreifen auch ausgestiegen. Diese beiden, ebenfalls als Zeugen geladenen Männer gaben jedoch an, dass sie damals nicht dabei gewesen seien. Bei den nachfolgenden Durchsuchungen konnte auch keine Waffe sichergestellt werden.
„Im Zweifel zugunsten des Angeklagten“, leitete Grünberger die Begründung für seinen Freispruch ein. Zu den Aussagen der Burschen aus dem Golf führte er aus: „Die Aussagen der Zeugen gingen extrem weit auseinander.“ Auch dem Staatsanwalt schien der Freispruch gerechtfertigt. Er ist damit rechtskräftig.

 „Im Zweifel zugunsten des Angeklagten“, begründete Richter Markus Grünberger. | Foto: Probst
Auch Staatsanwalt Lindenbauer schien der Freispruch gerechtfertigt, somit ist er rechtskräftig. | Foto: Probst

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