Freisprüche nach Schlägerei in Tulln

Sowohl die Aussagen der vier Angeklagten, als auch der Zeugen wichen so stark voneinander ab, dass der St. Pöltner Richter Markus Grünberger keine Schuldzuweisungen treffen konnte. | Foto: Probst
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  • Sowohl die Aussagen der vier Angeklagten, als auch der Zeugen wichen so stark voneinander ab, dass der St. Pöltner Richter Markus Grünberger keine Schuldzuweisungen treffen konnte.
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TULLN (ip). Sowohl die Aussagen der vier Angeklagten, als auch der Zeugen wichen so stark voneinander ab, dass der St. Pöltner Richter Markus Grünberger keine Schuldzuweisungen treffen konnte. Das Urteil für drei türkischstämmige Burschen im Alter von 20, 24 und 25 Jahren, sowie einem 18-jährigen St. Pöltner lautete daher: Freispruch im Zweifel (nicht rechtskräftig).

Bekannte ist "keine Hure"

„Da hat´s an Knaxer g´mocht“, schilderte der mehrfach vorbestrafte St. Pöltner bereits im ersten Teil des Prozesses die Konsequenz der Auseinandersetzung Ende August 2015 vor Mc Donald´s in Tulln. Er habe die Männer nur darauf aufmerksam gemacht, dass seine Bekannte keine Hure sei. „Auf amol hob i zwa Faustschläg kriegt“, führte er aus, konnte diese jedoch den anderen Männern nicht zuordnen.
Diese beteuerten, sich gegen den unverhofften Angriff des Mitangeklagten nur gewehrt zu haben. Durch das Zurückstoßen sei der Angreifer gestürzt und habe sich dabei verletzt.

Milieubedingte Unmutsäußerungen

Keinen Freispruch gab es für den St. Pöltner im Zusammenhang mit seinen Gewaltausbrüchen gegen seine frühere Lebensgefährtin, die unter anderem behauptete, der Mann habe sie sogar während der Schwangerschaft von einem Sofa hinuntergetreten. Grünberger, der die Drohungen des 18-Jährigen als „milieubedingte Unmutsäußerungen“ wertete, verurteilte ihn zu einer bedingten Zusatzstrafe von sieben Monaten, Bewährungshilfe und der nachweislichen Fortsetzung einer bereits begonnenen Therapie.

Sowohl die Aussagen der vier Angeklagten, als auch der Zeugen wichen so stark voneinander ab, dass der St. Pöltner Richter Markus Grünberger keine Schuldzuweisungen treffen konnte. | Foto: Probst
Sowohl die Aussagen der vier Angeklagten, als auch der Zeugen wichen so stark voneinander ab, dass der St. Pöltner Richter Markus Grünberger keine Schuldzuweisungen treffen konnte. | Foto: Probst

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