Prozess gegen Alko-Lenker ohne Führerschein
LANGENLEBARN (ip). Für einen schweren Verkehrsunfall am 24. Dezember 2014 macht der St. Pöltner Staatsanwalt Michael Lindenbauer einen 22-jährigen Kroaten verantwortlich. Der Beschuldigte soll ohne Führerschein, bei Dunkelheit, mit weit überhöhter Geschwindigkeit und stark alkoholisiert in Langenlebarn gegen eine Straßenlaterne und einen Baum geprallt sein, wobei sein Schwager als Beifahrer unter anderem eine Hirnprellung erlitten hatte.
„Da hat man in der Vergangenheit schon alle Hühneraugen zugedrückt“, kommentierte Richter Markus Grünberger die vier teils einschlägigen Vorstrafen des Mannes, bei denen die insgesamt 20 Monate Haft bis dato nur bedingt ausgesprochen wurden.
Er könne sich an nichts erinnern, behauptete der Angeklagte im Prozess. „Ich war komplett betrunken“, erklärte er und fügte hinzu: „Meistens, wenn ich trinke, verliere ich dann die Kontrolle.“ Er wisse nicht einmal, ob sein ebenso stark alkoholisierter Schwager oder er selbst das Fahrzeug gelenkt hatte, er sei sich jedoch bewusst, dass seine Freundin, die sonst mit dem Mercedes fährt, ihm niemals erlaubt hätte, den Pkw zu lenken.
„Ich wollte gerade über die Straße gehen“, meinte eine Zeugin, da hörte sie plötzlich Lärm, „… als würde hinter mir ein riesiges Flugzeug landen!“ Danach habe es fürchterlich gekracht. „Ich hatte noch Glück, dass mich der Pkw nicht erwischt hat.“ Gemeinsam mit ihrer Tochter, einer Ärztin, habe man sich um den auf der Straße liegenden Verletzten gekümmert, während der vermutliche Lenker herumirrte.
„Ich wollte mich nur dafür entschuldigen, dass Sie das miterleben mussten“, meinte der Beschuldigte zu den beiden Helferinnen. Grünberger lässt nun noch ein verkehrstechnisches Gutachten einholen, um einige Unklarheiten zu beseitigen.
Ebenfalls vertagt wurde der Prozess im Zusammenhang mit einem Vorfall Anfang Oktober 2015, bei dem der Kroate dem Türsteher eines Lokals mit zwei Faustschlägen einen Unterkieferbruch zugefügt haben soll. Ebenfalls alkoholisiert, habe er auch an diesen Abend nur bruchstückhafte Erinnerungen. Jenen Security, der im Zeugenstand als Opfer auftrat, habe er jedenfalls nicht geschlagen. Dieser konnte den Beschuldigten aber auch nicht als Schläger identifizieren, weshalb die Einvernahme einiger Security-Kollegen Licht ins Dunkel bringen sollen. Sicher war am Ende der Verhandlung nur, dass der Kroate verbotenerweise einen Schlagring besessen hat, den ihm sein Bruder als „Erinnerungsstück“ an eine Wand seiner Wohnung gehängt habe.
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