Betrugsvorsatz nicht nachweisbar

Richter Martin Kühlmayer | Foto: Probst
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TULLN (ip). Nur zu einem von insgesamt zwölf Fakten sprach der St. Pöltner Richter Martin Kühlmayer einen 41-Jährigen wegen schweren Betruges schuldig. Dem Angeklagten warf Staatsanwalt Karl Wurzer vor, er habe in einer KFZ-Werkstatt im Bezirk Tulln zwischen September 2014 und Juni 2015 für Reparaturen beziehungsweise den Ankauf eines Imbisswagens Anzahlungen bar kassiert, das Geld teilweise selbst eingesteckt und die Aufträge nur teilweise oder gar nicht erfüllt. Wurzer bezifferte den Gesamtschaden mit mehr als 40.000 Euro.

Inhaberin erstattete Anzeige

Ins Rollen kam der Fall, als sich die Firmeninhaberin von dem 41-jährigen Lebensgefährten trennte und dann behauptete, dass so viel Geld fehle, dass sie den Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen könne. Sie schloss den Betrieb und erstattete Anzeige. Zahlreiche nicht oder nur teilweise reparierte Fahrzeuge wurden ohne Retournierung der Anzahlungen zurückgegeben.
Verteidiger Herwig Ernst wies die Forderungen aller Geschädigten zurück, zumal der Angeklagte behauptete, er hätte alle versprochenen Leistungen erbracht, wenn die Firmeninhaberin den insolventen Betrieb nicht geschlossen hätte. Das angezahlte Geld habe er selbstverständlich in die Geschäftskasse gegeben beziehungsweise Sachen für die Werkstätte gekauft. Er habe den Betrieb weiterführen und seine Ex-Lebensgefährtin entschulden wollen.

30.000 Euro geboten

Wie ein Zeuge meinte, seien die Auftragsbücher der Firma voll gewesen. Sowohl in der Werkstatt als auch im Hof seien jede Menge Fahrzeuge gestanden. Er selbst habe in die Rettung der Firma investieren wollen und dem Beschuldigten 30.000 Euro angeboten. Da dieser schließlich jedoch einiges mehr benötigte, habe er den Dingen seinen Lauf gelassen.
„In diesem sehr umfangreichen Verfahren war mir nicht immer ganz klar, ob es eine zivilrechtliche Sache sei, oder ob es sich doch um einen strafrechtlich relevanten Betrug handelt“, meinte Kühlmayer. Einen Betrugsvorsatz, Voraussetzung für einen Schuldspruch, könne er nur in einem Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen. Dabei handle es sich um ein Opfer aus Klosterneuburg, das dem Angeklagten 12.000 Euro für den Ankauf eines Food Truck in Deutschland überlassen habe. Als er sich bei dem Verkäufer erkundigte, habe dieser trotz anders lautender Aussagen des 41-Jährigen kein Geld erhalten. Opfervertreter Markus Freilinger bekam daher für seinen Mandanten 12.000 Euro Schadensgutmachung zuerkannt. Privatbeteiligtenvertreter Christian Függer und Thomas Kaumberger wurden, ebenso wie alle weiteren Geschädigten, auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Fehlende Beweise

„Ich glaube, dass Sie zwar einiges gemacht haben. Ich kann es Ihnen aber nicht beweisen. Es hat auch niemand konkret gesehen, dass Sie Geld eingesteckt haben“, erklärte der Richter nach dem Urteil, das dem 41-Jährigen eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten einbrachte. Darüber hinaus muss der Angeklagte noch zusätzlich 12.000 Euro als Verfall an den Staat abführen (nicht rechtskräftig).

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