"Kastration erspart viel Tierleid"

Mit gemeldeten Katzen darf gezüchtet werden. | Foto: Biberauer
4Bilder
  • Mit gemeldeten Katzen darf gezüchtet werden.
  • Foto: Biberauer
  • hochgeladen von Veronika Mair

ENGERWITZDORF (vom). Seit erstem April gilt laut Tierhaltungsverordnung eine Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen, sofern sie nicht zur Zucht vorgesehen sind. Dies gilt somit auch für Bauernhofkatzen. Neben der ungewollten Vermehrung soll damit die Überfüllung der Tierheime eingeschränkt werden. "Die Kastrationspflicht ist wichtig, um Tierleid zu verhindern. Streunende, unkastrierte Katzen leiden vermehrt an viralen und bakteriellen Infektionskrankheiten, haben Verletzungen durch Rangkämpfe und sind generell geschwächt durch die unkontrollierten Geburten. Darüber hinaus sind sie oft durch die mangelnde Versorgung hochgradig verwurmt und von Milben, Flöhen und Zecken befallen", erklärt Gerhard Biberauer von der Kleintier-Ordination Mittertreffling.

Vorteile der Kastration

Kater und Katzen haben durch die Kastration eine höhere Lebenserwartung und sind untereinander friedlicher. "Außerdem hört das übelriechende Markieren auf oder beginnt erst gar nicht, was für viele Besitzer besonders wichtig ist", so Biberauer. Bei den Katzen fallen viele hormonelle Erkrankungen und die Dauerrolligkeit weg. Daher sollten auch alle Vierbeiner, die in einer Wohnung gehalten werden, kastriert werden.
Die Zucht von Katzen ist jedoch weiterhin möglich. "Die Bestimmungen sind im österreichischen Tierschutzgesetz geregelt. Somit kann jeder, der bei der Bezirkshauptmannschaft angemeldet ist und sich an die Auflagen hält, offiziell mit seiner Katze züchten", so der Tierarzt.

Zur Sache

• In der Tierhaltungsverordnung ist seit April 2016 die Kastrationspflicht aller freilebenden Katzen festgehalten.

• Die Kastration ist ein tierärztlicher Routineeingriff, bei dem beim weiblichen Tier die Eierstöcke und beim Kater die Hoden in Vollnarkose entfernt werden. Normalerweise können Katzen ab etwa sechs Monaten kastriert werden.

• Neben der ungewollten Vermehrung von Katzen wird auch die Überfüllung von Tierheimen eingeschränkt.

• Im Tierschutzgesetz (www.ris.bka.gv.at) sind alle Vorschriften über das Halten von Tieren sowie Verbote, Auflagen und Strafbestimmungen aufgelistet.

• Weitere Infos bietet auch das Tierschutzportal des Landes Oberösterreich unter www.tierschutzportal.ooe.gv.at

Anzeige
Am 26. und 27. April kann das neue Gebäude von Mittermüllner besichtigt werden.
12

Baureportage
Mittermüllner errichtete eine zukunftsfitte neue Zentrale

Die Installations-Firma Mittermüllner ist in das neue Firmengebäude in Bad Leonfelden umgezogen. Am 26. und 27. April findet im Rahmen einer Hausmesse die offizielle Eröffnung statt. BAD LEONFELDEN. 1994 als Ein-Mann-Betrieb am elterlichen Hof in Langbruck in Bad Leonfelden begonnen, ist der Installationsbetrieb von Martin Mittermüllner über die Jahre zu einem stattlichen Unternehmen angewachsen. Nach Standortwechseln in die Ringstraße und die Hagauer Straße, hat die Firma nun eine fixe Bleibe....

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Urfahr-Umgebung auf MeinBezirk.at/Urfahr-Umgebung

Neuigkeiten aus Urfahr-Umgebung als Push-Nachricht direkt aufs Handy

BezirksRundSchau Urfahr-Umgebung auf Facebook: MeinBezirk.at/Urfahr-Umgebung - BezirksRundSchau

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Storys aus Urfahr-Umgebung und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.