"Kastration erspart viel Tierleid"

Mit gemeldeten Katzen darf gezüchtet werden. | Foto: Biberauer
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  • Mit gemeldeten Katzen darf gezüchtet werden.
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ENGERWITZDORF (vom). Seit erstem April gilt laut Tierhaltungsverordnung eine Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen, sofern sie nicht zur Zucht vorgesehen sind. Dies gilt somit auch für Bauernhofkatzen. Neben der ungewollten Vermehrung soll damit die Überfüllung der Tierheime eingeschränkt werden. "Die Kastrationspflicht ist wichtig, um Tierleid zu verhindern. Streunende, unkastrierte Katzen leiden vermehrt an viralen und bakteriellen Infektionskrankheiten, haben Verletzungen durch Rangkämpfe und sind generell geschwächt durch die unkontrollierten Geburten. Darüber hinaus sind sie oft durch die mangelnde Versorgung hochgradig verwurmt und von Milben, Flöhen und Zecken befallen", erklärt Gerhard Biberauer von der Kleintier-Ordination Mittertreffling.

Vorteile der Kastration

Kater und Katzen haben durch die Kastration eine höhere Lebenserwartung und sind untereinander friedlicher. "Außerdem hört das übelriechende Markieren auf oder beginnt erst gar nicht, was für viele Besitzer besonders wichtig ist", so Biberauer. Bei den Katzen fallen viele hormonelle Erkrankungen und die Dauerrolligkeit weg. Daher sollten auch alle Vierbeiner, die in einer Wohnung gehalten werden, kastriert werden.
Die Zucht von Katzen ist jedoch weiterhin möglich. "Die Bestimmungen sind im österreichischen Tierschutzgesetz geregelt. Somit kann jeder, der bei der Bezirkshauptmannschaft angemeldet ist und sich an die Auflagen hält, offiziell mit seiner Katze züchten", so der Tierarzt.

Zur Sache

• In der Tierhaltungsverordnung ist seit April 2016 die Kastrationspflicht aller freilebenden Katzen festgehalten.

• Die Kastration ist ein tierärztlicher Routineeingriff, bei dem beim weiblichen Tier die Eierstöcke und beim Kater die Hoden in Vollnarkose entfernt werden. Normalerweise können Katzen ab etwa sechs Monaten kastriert werden.

• Neben der ungewollten Vermehrung von Katzen wird auch die Überfüllung von Tierheimen eingeschränkt.

• Im Tierschutzgesetz (www.ris.bka.gv.at) sind alle Vorschriften über das Halten von Tieren sowie Verbote, Auflagen und Strafbestimmungen aufgelistet.

• Weitere Infos bietet auch das Tierschutzportal des Landes Oberösterreich unter www.tierschutzportal.ooe.gv.at

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