Runder Tisch wegen gesperrter Privatstraße in Bergheim
FELDKIRCHEN (reis). Grundsätzlich ist es rechtens, wenn das Land OÖ "seine" Privatstraße beim Schloss Bergheim für den Verkehr sperrt. „Anlässlich des Lokalaugenscheines für die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B131 hatte der Sachverständige bemängelt, dass diese Privatstraße trotz des allgemeinen Fahrverbotes von Kraftfahrzeugen benützt wird. Weil es dort immer zu Unfällen kommt, blieb nichts anderes übrig, als diese Straße zu sperren“, erklärt die Verkehrsreferentin der Bezirkshauptmannschaft Andrea Außerweger.
Vergessenes Dokument
Die Verwunderung über die Sperre war groß, denn die Privatstraße war bei Radfahrern und Fußgängern beliebt. Und das völlig zurecht, wie eine Niederschrift von Bergheimer Bürgern vom 20. Februar 1975 beweist – die BezirksRundschau berichtete darüber exklusiv. Darin stellte der damalige Referent der Straßenaufsichtsbehörde Urfahr fest, „dass Fußgängern und Radfahrern im Einvernehmen mit dem Landesgut Bergheim die Benützung der alten Trasse der Goldwörther Bezirksstraße (= Privatstraße) gestattet wird“. Der Kraftfahrzeugverkehr ist davon ausgeschlossen.
Dieses vergessene Dokument fordert das Land und die Bezirkshauptmannschaft heraus. „Wir werden darüber gemeinsam reden“, sucht Außerweger den salomonischen Weg. Ein Rückbau der Privatstraße im Bereich der alten Bergheimer Kreuzung wird ja schon länger angedacht und zwar in Zusammenhang mit der Errichtung einer Linksabbiegespur auf der B131 bei der Linner-Kapelle in Bergheim. Da wird auch ein Rad- und Gehweg entlang der B131 bis zum Straßenteiler errichtet.
Die Pläne für die Linksabbiegespur gibt es. Die Kosten sollen 600.000 Euro betragen. Den Vorschlag des Landes, die Gemeinde solle die Hälfte übernehmen, akzeptiert Bürgermeister Franz Allerstorfer (SP) nicht: „Die Hälfte der Grundeinlösekosten sind Usus, aber keine Beteiligung an den Baukosten auf einer Bundesstraße.“
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