Tierquälerei meist aus Überforderung

Werden Tiere misshandelt oder gequält, können sie einen großen psychischen Schaden davontragen. | Foto: kids.4pictures/Fotolia
  • Werden Tiere misshandelt oder gequält, können sie einen großen psychischen Schaden davontragen.
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BEZIRK (vom). Tierschützer und Tierfreunde feiern am 4. Oktober den Welttierschutztag. Dieser internationale Aktionstag soll auf das Leid der Tiere aufmerksam machen, welche oft unter schlechten Bedingungen gehalten, vernachlässigt und ausgesetzt werden.
Seit Anfang 2015 bis September 2016 gab es im Bezirk 14 Anzeigen wegen Tierquälerei. Die Strafen dafür betrugen zwischen 200 und 1.000 Euro. "Das Strafmaß hängt neben der Art des Vergehens auch vom Einkommen des Tierquälers ab", erklärt Daniel Brandstetter, Zuständiger in der Tierschutzabteilung auf der Bezirkshauptmannschaft. Neben diesen 14 Fällen wurden aber auch etliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wie das nicht kastrieren der Katzen oder die Anbindehaltung gemeldet. "Diese Verstöße zählen jedoch nicht zu Tierquälerei", so Brandstetter.

Unwissenheit der Halter

Am häufigsten von Tierquälerei betroffen sind Ziegen und Rinder. "Oft werden diese Tiere aus psychischen Gründen misshandelt oder nicht artgerecht gehalten. Eine Scheidung oder ein Todesfall können dies auslösen. Die Besitzer sind dann einfach mit der Situation, der Haltung und Pflege überfordert", sagt Amtstierarzt Martin Kaltenböck. Nicht selten leiden Tiere aber unter der Unwissenheit ihrer Halter. Das beginnt mit der Fütterung und endet beispielsweise bei Exoten bei der passenden Temperatur im Terrarium. "Handeln die Besitzer in solchen Fällen nicht sofort auf unseren Verweis, kann die Behörde ein Tierhalteverbot aussprechen und es kann zu einer Wegnahme der Tiere durch die Exekutive kommen", so Kaltenböck.

Wenig Platz in Tierheimen

Auch im Tierheim werden viele Fälle von nicht artgerechter Haltung gemeldet. "Einiges kann ohne Behörde gelöst werden, für andere Fälle benötigen wir den Amtstierarzt", sagt Renate Bauer, Leiterin des Tierheims in der Mostnystraße in Linz. Tierheime sind in erster Linie für das Wohl und die Bedürfnisse der Tiere da. Leider verhält es sich seit geraumer Zeit so, dass viele Tiere als Trendartikel gesehen und angeschafft werden und diese dann im Tierheim abgegeben werden, weil die Besitzer überfordert sind, wie Renate Bauer erzählt. Aber auch die Tierheime haben nur eine begrenzte Aufnahmekapazität. "Wer einen Beitrag zu regionalem Tierschutz leisten will, kann Mitglied beim OÖ Landestierschutzverein werden, eine Patenschaft für ein Tier übernehmen, Futter und Geld spenden oder bei unseren Flohmärkten ehrenamtlich mithelfen", so die Leiterin. Um einen näheren Einblick in das Tierheim zu ermöglichen, findet am Samstag, 1. Oktober, von 12 bis 16 Uhr ein Tag der offenen Tür mit Führungen in der Mostnystraße 16, in Linz Urfahr statt.

Zur Sache

• In Urfahr-Umgebung gab es seit Anfang 2015 bis September 2016 14 Anzeigen wegen Tierquälerei.
• Nicht mitgezählt sind etliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, welche jedoch nicht als Tierquälerei gelten.
• Am häufigsten betroffen sind Ziegen und Rinder.
• Tierquälerei wird mit Geldstrafen bis zu 7.500 Euro bestraft, im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro.
• Seit 1. Jänner 2005 gilt in Österreich ein einheitliches Bundestierschutzgesetz.
• Das Gesetz gilt für jede Art von Tierhaltung in Österreich – von der Nutztierhaltung über Zoos und Zirkustierhaltungen bis hin zur Heimtierhaltung.
• Das Tierschutzgesetz finden Sie unterwww.ris.bka.gv.at.

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Foto: amixstudio/stock.adobe.com
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